Kulturförderung

Kulturelle Vielfalt stärken

Die in der Hansestadt Lübeck tätigen Künstler:innen, kulturellen Vereine, Institutionen und Initiativen sind wichtige Träger unseres lebendigen und vielfältigen kulturellen Lebens. Das Kulturbüro unterstützt die Vielfalt der lokalen und regionalen Kulturlandschaft, indem jedes Jahr ein städtischer Kulturetat zur Verfügung gestellt wird. Finanziell gefördert werden sowohl Institutionen als auch öffentlich zugängliche Kunst- und Kulturprojekte in Lübeck.

 

Aktuelles

Erhöhung der institutionellen Kulturförderung um 100.000 € ab 2026

Am 06.11.2025 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschlossen, die institutionelle Kulturförderung ab dem Jahr 2026 mit zusätzlich 100.000 € jährlich zu stärken.

Gemeinnützige Kultureinrichtungen, die noch nicht institutionell von der Hansestadt Lübeck unterstützt werden, können bis zum 28.02.2026 einen Antrag auf institutionelle Förderung für den Zeitraum 01.01.2026 – 31.12.2027 stellen.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie unter „Institutionelle Förderung“.

 

 

Projektförderung

Das Kulturbüro fördert künstlerisch-kulturelle Projekte von Lübecker Kulturschaffenden, deren Projekte in Lübeck stattfinden. Die Zuwendung erfolgt auf Basis der Antragstellung im Rahmen einer Projektförderung. Hierfür stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.

  • Allgemeine Projektförderung:
    Gefördert werden öffentliche Veranstaltungen und Projekte aus allen Sparten und Kunst- und Kulturfeldern, die das kommunale Kulturangebot ergänzen und bereichern. Hierfür stehen in 2026 70.000 € zur Verfügung.
  • Soziokultur und Stadtteilkultur:
    Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von soziokulturellen Projekten in allen Lübecker Stadtteilen. Hierfür stehen in 2026 70.000 € zur Verfügung.
  • Freie Darstellende Künste:
    Im Zeitraum 2025–2026 stehen für die weitere Profilierung und Professionalisierung der Akteur:innen der freien darstellenden Künste 59.000 € jährlich zur Verfügung.

    Förderbedingungen Projektförderung

 

 

Institutionelle Förderung

Institutionelle Förderung bietet nicht-kommunalen Kultureinrichtungen und Vereinen eine dreijährige Planungssicherheit, um den Betrieb zur Durchführung von ganzjährigen oder wiederkehrenden Kunst- und Kulturangeboten zu gewährleisten. Die institutionelle Förderung ist - im Unterschied zur Projektförderung - eine finanzielle Absicherung einer Einrichtung bezogen auf die Gesamtheit ihrer Tätigkeiten (Globalförderung). Sie ist Ausdruck gesamtstädtischer Anerkennung und gesellschaftlicher Wertschätzung für die zusätzlich zum kommunalen Angebot geleistete Kulturarbeit.

Antragsfristen

  • Akteur:innen, die bisher nicht institutionell von der Hansestadt Lübeck unterstützt werden, können bis zum 28.02.2026 Anträge für die Förderperiode 2026 – 2027 stellen.
  • Anträge für die Förderperiode 2028 bis 2030 können bis zum 30.09.2026 gestellt werden.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kultureinrichtungen, die seit mindestens drei Jahren das kulturelle Leben der Hansestadt bereichern. Bitte beachten Sie darüber hinaus die Förderbedingungen Institutionelle Förderung. Eine vorherige Beratung durch das Kulturbüro wird empfohlen. Die notwendigen Antragsformulare stellt Ihnen das Kulturbüro gern auf Anfrage zur Verfügung. 

In der aktuellen Förderperiode (2025 bis 2027) werden folgende zwölf Einrichtungen gefördert:

  • Bücherpiraten e.V.
  • Gemeinschaft Lübecker Künstlerinnen und Künstler e.V.
  • Interkulturelle Begegnungsstätte e.V. - Haus der Kulturen
  • KOLK 17 gGmbH - Figurentheater & Museum
  • KulturTafel Lübeck e.V.
  • Lübecker Musikschule der GEMEINNÜTZIGEN
  • Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH
  • Niederdeutsche Bühne Lübeck e.V.
  • Overbeck-Gesellschaft Verein von Kunstfreunden e.V.
  • Taschenoper Lübeck e.V.
  • Theater am Tremser Teich gGmbH
  • Theater Combinale (Taktlos Theater e.V.)

 

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