Tagesordnung - 24. Sitzung des Werkausschusses EBL  

Bezeichnung: 24. Sitzung des Werkausschusses EBL
Gremium: Werkausschuss EBL
Datum: Do, 12.03.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.02.2026
SI/2026/051  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1     Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 3.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 3.3     Mitteilungen der Direktion    
Ö 3.3.1     Aktuelle Baumaßnahmen    
Ö 3.3.2     Neues mögliches 2. Förderprojekt GIZ    
Ö 3.3.3     Öffnungszeiten Wertstoffhof - Annahme von Baumischabfällen    
Ö 3.3.4     Stand interkommunale Kooperation    
Ö 3.3.5     Aktion Sauberes Lübeck    
Ö 4     Berichte    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1     Antrag des AM Silke Wolff (FDP) zur Ausnahmegenehmigung des Einsatzes von Streusalz für Privatpersonen
VO/2026/14900  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert bei Extremsituationen von Glättebildung (Eisregen sowie überfrierender Nässe) und gefährlichen Stellen den Streusalzeinsatz von Privatpersonen als Ausnahme vom Streusalzverbot zu erlauben. Dazu soll die Straßenreinigungssatzung wie folgt geändert und §5 (2) 4. um folgenden Absatz ergänzt werden:

 

Die Verwendung von auftauenden Mitteln wie Streusalz ist nur als Ausnahme erlaubt:

a) Bei witterungsbedingten Ausnahmefällen wie überfrierender Nässe und Eisregen.

b) An besonders gefährlichen Stellen, wie Fußngerüberwegen, Treppen, Rampen sowie auf Abschnitten mit starkem Gefälle.

 

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden."

 

Eine solche Ausnahmegenehmigung ist unverzüglich in den Medien zu verbreiten. Gleichzeitig soll auf die Möglichkeit des wirkungsvollen Einsatzes von anderen auftauenden und abstumpfenden Mitteln sowie die Verantwortung für die Räum- und Streupflicht informiert werden.
 


 

   
    12.02.2026 - Werkausschuss EBL
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

Beschluss:

Der Bürgermeister wird aufgefordert bei Extremsituationen von Glättebildung (Eisregen sowie überfrierender Nässe) und gefährlichen Stellen den Streusalzeinsatz von Privatpersonen als Ausnahme vom Streusalzverbot zu erlauben. Dazu soll die Straßenreinigungssatzung wie folgt geändert und §5 (2) 4. um folgenden Absatz ergänzt werden:

 

„Die Verwendung von auftauenden Mitteln wie Streusalz ist nur als Ausnahme erlaubt:

a) Bei witterungsbedingten Ausnahmefällen wie überfrierender Nässe und Eisregen.

b) An besonders gefährlichen Stellen, wie Fußgängerüberwegen, Treppen, Rampen sowie auf Abschnitten mit starkem Gefälle.

 

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden."

 

Eine solche Ausnahmegenehmigung ist unverzüglich in den Medien zu verbreiten. Gleichzeitig soll auf die Möglichkeit des wirkungsvollen Einsatzes von anderen auftauenden und abstumpfenden Mitteln sowie die Verantwortung für die Räum- und Streupflicht informiert werden.

Ö 8     Verschiedenes    
Ö 9     Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.02.2026      
N 11     Anträge der Fraktionen      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden      
N 12.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung      
N 12.3     Mitteilungen der Direktion      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3 b Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Durchführung einer europaweiten Ausschreibung über den Transport und die Entsorgungdes Schwergutes aus der MBA und dem Rechengut aus dem ZKW      
N 14.2     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,- EUR netto gemäß § 10 Abs. 3 b Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Durchführung einer europaweiten Ausschreibung über die Planung und die Beschaffung eines Elektrolyseurs      
N 14.3     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,- EUR gemäß gemäß § 10 Abs. 3 b Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Vergabe eines Rahmenvertrags zur Umsetzung und Modernisierung von Zufahrtskontrollen an allen Standorten der EBL als Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS)      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16     Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse