| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 3 |
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Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen / Antworten |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Senatorin |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 3.2.1 |
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Mitteilungen der Lübecker Schwimmbäder |
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| Ö 3.2.2 |
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Mitteilungen von Schule und Sport |
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| Ö 3.3 |
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Anfragen |
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| Ö 3.3.1 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): Anfrage zur Schülerbeförderung mit Taxen für Kinder mit besonderem Förderbedarf |
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VO/2024/13779 |
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| Ö 3.3.2 |
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Andreas Müller (Fraktion Linke & GAL): Mobbing /Rassismus in Schulen |
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VO/2024/13787 |
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| Ö 3.4 |
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Antworten |
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| Ö 3.4.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Andreas Schulze (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Runder Tisch Hausmeisterdienste |
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VO/2024/13105-01 |
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| Ö 3.4.2 |
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Antwort auf Anfrage des AM Andreas Müller (LINKE) zum Sachstand zukünftige Aufstellung der Schullandschaft Kücknitz |
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VO/2024/13695 |
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| Ö 3.4.3 |
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Antwort auf Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Gewalt an Schulen |
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VO/2024/13562-01 |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Projektfreigabe zur Umsetzung der Modernisierung und Neuausstattung eines naturwissenschaftlichen Unterrichtsraumes in der Friedrich-List-Schule über 320.000,00 EUR |
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| Ö 5.2 |
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Neue Namensgebung für die Maria-Montessori-Schule |
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VO/2024/13443 |
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| Ö 5.3 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 814.894,00 Euro für die Förderung von "Mama lernt Deutsch - Lübeck 2025 bis 2027" |
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VO/2024/13819 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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SPD & FW: Unterstützung Lübecker Marathon (Schule und Sport mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13711 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung |
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VO/2024/13533 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
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05.09.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 8.2 - (offen) |
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14.11.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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14.11.2024 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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16.01.2025 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 7.1 - abgelehnt |
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Beschluss: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | mehrheitliche Ablehnung | x | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimmen | 13 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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06.02.2025 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 8.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einstimmig der Vertagung des Antrages zu.
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06.03.2025 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 8.2 - abgelehnt |
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Antrag: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Der Vorsitzende erklärt kurz warum dieser TOP erneut auf der Tagesordnung ist. Frau Mentz bittet um Zustimmung des Antrages. Auf Nachfragen von Frau Mentz und Herrn Kerlin erklärt Herr Dührkoop, dass die Mehrkosten für geringere Schließtage ausschließlich von der Kommune übernommen werden müssten und verweist auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Frau Fimm begrüßt die Flexibilität der Kindertageseinrichtung KIKS, äußert aber auch Bedenken hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und der Geleichbehandlung gegenüber Trägern und Eltern. Frau Frank ergänzt die Ausführungen hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Frau Mentz beantragt die Vertagung des Antrages. Herr Zimmermann und Frau Eitel sprechen sich dafür aus das Gerichtsverfahren abzuwarten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Frau Frank ergänzt, dass nur mit einem rechtssicheren Urteil das Land in die Pflicht genommen werden könnte. Herr Meißner von der Kindertagesstätte im Krankenhaus Süd (KIKS) meldet sich. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Herrn Meißner widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht. Herr Meißner macht deutlich, dass auch er an einem rechtssicheren Urteil Interesse habe und erklärt, dass es in den nächsten Wochen bereits eine Entscheidung geben könnte. Der Vorsitzende lässt über die Vertagung des Antrages abstimmen: Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 2 | Nein-Stimmen | 13 | Enthaltungen | 0 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss lehnt die Vertagung des Antrages mehrheitlich ab. Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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