Tagesordnung - 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)  

Bezeichnung: 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 14.11.2024 Status: öffentlich
Zeit: 15:36 - 19:52 Anlass: Sitzung
Raum: Hanse-Schule für Wirtschaft und Verwaltung
Ort: Dankwartsgrube 14-22, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.09.2024
SI/2024/621  
   
   
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1     Mitteilungen    
Ö 3.1.1  
mündliche Mitteilungen der Senatorin    
Ö 3.1.2  
mündliche Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.2  
AM Jens Zimmermann (CDU): Verkehrserziehung für Kinder und Jugendliche in der Hansestadt Lübeck
VO/2023/12523  
Ö 3.2.1  
Beantwortung der Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Verkehrserziehung für Kinder und Jugendliche in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2023/12523-01  
Ö 3.3  
mündliche Mitteilung der Jugendarbeit zu einem Träger der freien Jugendhilfe    
Ö 3.4  
Sitzungstermine für den Jugendhilfeausschuss im Kalenderjahr 2025
VO/2024/13685  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
mdl. Bericht: Vorstellung Kreiselternbeirat der Grundschulen und Förderzentren    
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
mdl. Bericht der Initiative Inklusion zur Elternperspektive bei den Förderzentren    
Ö 4.3  
Schulentwicklungsplanung Förderzentren
Enthält Anlagen
VO/2024/13171  
Ö 4.3.1  
Enthält Anlagen
Schulentwicklungsplanung der Förderzentren- überarbeiteter Bericht
Enthält Anlagen
VO/2024/13171-06  
Ö 4.4  
Enthält Anlagen
mdl. Bericht zum Projekt Ganztag und offene Jugendarbeit    
Ö 4.5  
Cannabis-Prävention an Schulen in Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2024/13590  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Erarbeitung einer einheitlichen Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung (Anlage wird nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2024/13365-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis.

 

2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können.

 

3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind.

 

4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind.

 

5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien.

 

6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. €  Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug  anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln.. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden.

 

7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese  freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden.

 

8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten.  

   
    14.11.2024 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis.

 

2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können.

 

3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind.

 

4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind.

 

5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien.

 

6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. € Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden.

 

7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden.

 

8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1 Abschlussbericht einheitl Kostenbet (275 KB)    
   
    26.11.2024 - Hauptausschuss
    Ö 5.24 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis.

 

2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können.

 

3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind.

 

4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind.

 

5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien.

 

6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. € Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln.. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden.

 

7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden.

 

8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten.  

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

mehrheitlich die Annahme der Beschlussvorlage.
 

   
    28.11.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.11 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis.

 

2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können.

 

3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind.

 

4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind.

 

5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien.

 

6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. €  Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug  anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln.. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden.

 

7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese  freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden.

 

8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten. 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

41

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Hiernach erfolgt die Abendpause in der Zeit von 18.33 bis 19.20 Uhr.


 

Ö 5.2  
Verlängerung der Budgetverträge freie KiTa Träger über den 31.12.2024 hinaus (Soweit Ausschuss im Oktober tagt, in die Oktobersitzung des JHA übernehmen.)
VO/2024/13485  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren
VO/2024/13171-04  
Ö 6.2  
Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren
VO/2024/13171-05  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung
VO/2024/13533  
Ö 7.2  
Antrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Gleichbehandlung betreuter Grundschulkinder unabhängig vom Betreuungsort
VO/2023/12326  
Ö 8  
Anliegen der Jugend    
Ö 9  
Verschiedenes