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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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| Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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| Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich vom 21.03.2016 |
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SI/2016/760 |
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| Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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| Ö 2.1 |
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1. Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung für die Lübecker Innenstadt (5.610) |
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VO/2016/03425 |
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| Ö 2.2 |
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Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche Lübeck und Lübeck-Travemünde (5.610) |
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VO/2015/03018 |
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| Ö 2.3 |
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Bebauungsplan 02.13.00 - St. Jürgen / Wasserkunst -,
Satzungsbeschluss,
und zugehörige 119. Änderung des Flächennutzungsplanes,
abschließender Beschluss (5.610) |
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VO/2016/03486 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst und zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den vorgenannten Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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18.04.2016 - Bauausschuss |
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Ö 2.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst und zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den vorgenannten Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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19.04.2016 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - geändert beschlossen |
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Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 8 - Jastimmen, 7 - Neinstimmen und 0 - StimmenthaltungenHerr Dr. Lengen beantragt, der Bürgerschaft die folgende Empfehlung auszusprechen: „Der Bebauungsplan wird so angepasst, dass im Bereich WA9 und WA10 ein ufernaher Wanderweg, unter Berücksichtigung von artenschutzrechtlichen Bedingungen, eingerichtet wird.“ Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 8 - Jastimmen, 7 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen mehrheitlich zu.
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26.04.2016 - Hauptausschuss |
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Ö 5.17 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst und zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den vorgenannten Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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28.04.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.11 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst und zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den vorgenannten Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Die Vorsitzende lässt nunmehr über die Vorlage abstimmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen: 35 Nein-Stimmen:9 Enthaltungen:3 Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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| Ö 2.4 |
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Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Dünenpark, Freibeuterweg, Pulverhorn, Schatzkiste, Schmugglerstieg (5.660) |
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VO/2016/03487 |
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| Ö 2.5 |
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Änderung der Satzung über die Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Lübeck (Sondernutzungsgebührensatzung) (5.660) |
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VO/2016/03496 |
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| Ö 2.6 |
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Bebauungsplan 06.10.00 ? Brückenweg/ Falkenstraße -
Satzungsbeschluss (5.610)
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VO/2016/03456 |
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| Ö 3 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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Sanierung Koberg (5.660) |
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VO/2016/03519 |
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| Ö 3.2 |
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Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2016 bestehen Sperrvermerkes für die Sanierung Fahrbahn Koberg (5.660) |
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VO/2016/03520 |
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| Ö 3.3 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 150.000,00 EUR für die Sanierung des Portalkranes Nr. 52 auf der Nördlichen Wallhalbinsel, Behnkai (5.691)
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VO/2016/03522 |
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| Ö 3.4 |
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Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Sanierung des Daches der Emanuel-Geibel-Schule |
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VO/2016/03525 |
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| Ö 3.5 |
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Übertragung der Erschließung des Bebauungsplangebiets "06.10.00 ? Falkenstraße / Brückenweg" auf Dritte durch Vertrag (5.660) |
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VO/2016/03529 |
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| Ö 3.6 |
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Aufhebung des Sperrvermerks über die Mittel für die Sanierung der MuK nach vorgelegter EW-Bau |
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VO/2016/03554 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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| Ö 4.2 |
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Sonstige Mitteilungen und Berichte |
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| Ö 4.2.1 |
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Mündlicher Bericht (5.660):
Wildes Plakatieren in der Hansestadt Lübeck |
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| Ö 4.2.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.660):
Übersicht / Zeitschiene der geplanten Brückensanierungen |
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| Ö 4.2.3 |
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PIH-Konzept Entwicklung Nördliche Wallhalbinsel zu VO/2016/03382/ Zeitplan |
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VO/2016/03535 |
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| Ö 4.2.4 |
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Mündlicher Bericht (5.660):
Bushaltestelle Solmitzstraße |
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| Ö 4.2.5 |
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|
Mündliche Mitteilung (5.660):
Sperrung der Wisbystraße |
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| Ö 4.2.6 |
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Mündliche Mitteilung (5.660):
Sperrung der Possehlbrücke |
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| Ö 4.3 |
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|
Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen |
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| Ö 4.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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| Ö 5 |
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|
Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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| Ö 5.1 |
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|
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 5.2 |
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|
Neue Anfragen |
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| Ö 5.2.1 |
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|
CDU - Thalau: Verkehrssicherung Gneverdorfer Weg - Ecke Vogteistraße |
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VO/2016/03595 |
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| Ö 5.2.2 |
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Weitere neue Anfragen: |
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| Ö 5.3 |
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|
Anträge |
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| Ö 5.3.1 |
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Luxusbau stoppen - sozialen Wohnungsbau anfangen
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 28.01.2016 - Antrag der Fraktion Die LINKE (VO/2016/033369) |
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VO/2016/03430 |
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| N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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| N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich vom 21.03.2016 |
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| N 6.2 |
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Mitteilungen |
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| N 6.2.1 |
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Mitteilung über Bauvorhaben (5.610): |
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| N 6.2.2 |
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Mündliche Mitteilung:
Parkhaus Wehdehof |
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| N 6.3 |
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Berichte |
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| N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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| N 7 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000 EUR netto (VOB / VOL) |
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| N 7.1 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,-- EUR netto |
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| N 8 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000 EUR netto |
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| N 8.1 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge an Architekten, Ingenieure und Sachverständige im Wert ab 5.000,- EUR netto |
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| N 9 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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| N 10 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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| N 10.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 10.2 |
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|
Neue Anfragen |
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| N 10.3 |
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|
Anregungen und Verschiedenes |
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| Ö 11 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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