Veröffentlicht am 12.06.2025

In der Kalandstraße ist einseitiges Parken erlaubt

Straßenquerschnitt lässt kein beidseitiges Parken auf dem Gehweg zu

Aufgrund mehrerer Hinweise aus der Bevölkerung zur Parksituation in der Kalandstraße in St. Jürgen hat die Straßenverkehrsbehörde jetzt die Situation vor Ort überprüft.

Aufgrund des Straßenquerschnitts ist kein beidseitiges Parken auf der Fahrbahn möglich. Die Straße ist hierfür nicht breit genug, so dass es zu Engstellen gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO kommen würde. Die geforderte Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Metern zu jeder Zeit könnte somit nicht mehr gewährleistet werden. Auch das beidseitige Parken auf dem Gehweg kann aufgrund der schmalen Gehwege nicht gestattet werden. Der Fußverkehr wird dadurch stark behindert und muss zum Teil auf die Fahrbahn ausweichen. Der Begegnungs-Fußverkehr ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund kann das Parken auf dem Gehweg nicht weiter ausgewiesen werden. Künftig ist lediglich das Parken auf der rechten Seite entlang des Bürgersteigs in Fahrtrichtung Wakenitzstraße – Hüxtertorallee erlaubt. Zur Regelung der Parkordnung wird auf der geraden Häuserseite das Verkehrszeichen „absolutes Haltverbot“ eingerichtet, sodass auf dieser Seite nicht auf der Fahrbahn gehalten und geparkt werden darf.

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde vorab über die verkehrlichen Änderungen informiert.

Weitere Informationen zum Thema Parken sind online abrufbar unter www.luebeck.de/parkregeln  +++