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Aufgrund mehrerer Hinweise aus der Bevölkerung zur Parksituation in der Straße Lange Reihe in St. Getrud hat die Straßenverkehrsbehörde jetzt die Situation vor Ort überprüft.
Aufgrund des Straßenquerschnitts ist kein beidseitiges Parken auf der Fahrbahn möglich. Die Straße ist hierfür nicht breit genug, so dass es zu Engstellen gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO kommen würde. Die geforderte Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Metern zu jeder Zeit könnte somit nicht mehr gewährleistet werden. Auch das beidseitige Parken auf dem Gehweg kann aufgrund der schmalen Gehwege nicht gestattet werden.
Somit ist in der Einbahnstraße lediglich das Parken auf der rechten Straßenseite entlang des Bürgersteigs erlaubt. Alle anderen Parkvarianten, wie links oder halb auf dem Gehweg, sind nicht zulässig.
Um allen Nutzer:innen das erlaubte Parken zu veranschaulichen, hat die Straßenverkehrsbehörde eine zusätzliche Beschilderung angeordnet. Zudem wird in diesem Zuge auch die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.
Hintergrund
In der Einbahnstraße Lange Reihe im Stadtteil St. Gertrud wurde oftmals beidseitig, sowohl auf der Straße als auch halb auf dem Gehweg geparkt. Dies führte zu Beschwerden, aufgrund der dadurch entstandenen Engstellen im Bereich des Gehwegs und der Straße. Grundsätzlich ist das beidseitige Parken in einer Einbahnstraße nur dann erlaubt, wenn die Straßenbreite eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Metern zu jeder Zeit zulässt. Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich Verboten und nur dort erlaubt, wo es durch Beschilderung ausgewiesen ist. Trotz der bestehen Regelungen und auch nach vermehrten Kontrollen konnte keine Verbesserung der Situation festgestellt werden, so dass nach eingehender Überprüfung der Situation eine zusätzliche Beschilderung als notwendig erachtet wurde.
Weitere Informationen zum Thema Parken sind online abrufbar unter www.luebeck.de/parkregeln
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