Veröffentlicht am 01.08.2022

Verkehrsversuch in der Fackenburger Allee: Projekt ist erfolgreich gestartet

Veränderte Verkehrsführung: Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden von höchster Priorität

Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden hat beim Verkehrsversuch an der fackenburger Alle höchste Priorität.

Vor über einer Woche, am 22. Juli, ging es los: Der Verkehrsversuch Fackenburger Allee ist in die erste Projektphase gestartet. Seitdem gelten in der Fackenburger Allee neue Verkehrsregeln und Radfahrende haben dank eines breiten Radfahrstreifens mehr Platz zur Verfügung. Und auch optisch hat sich die Straße positiv verändert: Entlang der Versuchsstrecke sind blühende Grünkästen verteilt, für die lokale Gewerbetreibende Patenschaften übernommen haben. „Mit dem Start des Verkehrsversuchs sind wir einen ersten wichtigen Schritt gegangen. Wir werden aus diesem Modellprojekt viel für die zukünftige Gestaltung der Lübecker Verkehrsräume mitnehmen können“, betont Bausenatorin Joanna Hagen.

Verkehrssicherheit steht an oberster Stelle

Projektleiter Jens Johannsen zieht eine erste Zwischenbilanz: „Die ersten Tage des Verkehrsversuchs sind gut angelaufen. Wir sind optimistisch, dass sich mit der Zeit alle Verkehrsteilnehmenden an die neuen Verkehrsregeln gewöhnt haben.“ Täglich sind Mitarbeiter:innen des Bereichs Stadtgrün und Verkehr vor Ort, um eventuelle „Schwachstellen“ zu ermitteln und in diesen Bereichen die Sicherheit durch weitere Maßnahmen zu optimieren. Die Verkehrssicherheit steht dabei an erster Stelle. So wurden bereits in der vergangenen Woche weitere Maßnahmen beschlossen, die schon in den nächsten Tagen umgesetzt werden: Auf dem Radfahrstreifen werden die Anzahl der Fahrradpiktogramme nahezu verdoppelt. Die Ausfahrt von der Fackenburger Allee in die Lohmühle „bei Mercedes“ wird angepasst werden und die Autofahrer:innen von der Lohmühle in die Fackenburger Allee erhalten zur Führung eine weitere Markierung.

„Insgesamt sind wir auch auf die Kooperation und Akzeptanz der Lübeckerinnen und Lübecker angewiesen. Die Sicherheit kann nur dann vollends gewährleistet werden, wenn alle einem Strang ziehen und die neuen Verkehrsregeln einhalten. Dies zeigt auch der bedauerliche Fahrradunfall am vergangenen Freitag, der auf freier Strecke passierte. Es gibt an der Stelle keine offizielle Ein- oder Ausleitung zur Fahrspur. Wahrscheinlich ist die Radfahrerin auf dem dort klar definierten Gehweg gefahren und vor der Hausnummer 65 über den Seitenstreifen leider einfach, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, auf den Radfahrstreifen gewechselt. Die Kollision mit dem Bus ist zum Glück relativ glimpflich verlaufen, es hätte allerdings auch genauso einen Unfall mit einem schnellen Radfahrer oder E-Biker geben können. Der Unfall ist somit auf ein bedauerliches individuelles Fehlverhalten zurückzuführen“, ergänzt Johannsen.

Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst kontrollieren Einhaltung der Regeln

Der Verkehrsversuch Fackenburger Allee soll allen Verkehrsteilnehmenden von Fußgänger:innen bis hin zu Autofahrer:innen funktionierende und vor allem sichere Verkehrskonzepte anbieten. Damit das gelingen kann, ist es von oberster Priorität, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden. Insbesondere bei den Regelungen zum Linksabbiegen gibt es noch Startschwierigkeiten. „Die Umstellung wurde noch nicht von allen Autofahrenden verinnerlicht, sodass leider vereinzelt ein rechtwidriges Linksabbiegen erfolgt. Das behindert nicht nur den Verkehrsfluss, sondern ist auch gefährlich“, erklärt Johannsen. Verstöße werden durch die Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst geahndet und gehen mit beispielhaft dargestellten Verwarn- und Bußgeldern einher:

· Ein unberechtigtes Linksabbiegen wird mit bis zu 30 Euro geahndet. Bei einer festgestellten Gefährdung kann sich der Betrag vervielfachen.

· Ein unberechtigtes Befahren des Sonderfahrstreifens, um schneller voranzukommen, wird mit 200 Euro geahndet.

· Halten und Parken auf dem Radfahrstreifen zieht eine Geldstrafe von mindestens 55 Euro mit sich. Bei zusätzlicher Behinderung werden 70 Euro und ein Punkt in Flensburg erhoben. Bei einer Gefährdung werden 80 Euro und ein Punkt in Flensburg erhoben.

· Beim Überschreiten der vorgegebenen Parkzeit fällt je nach Dauer der Überschreitung eine Geldstrafe von 20 Euro bis zu 40 Euro an.

Damit möglichst keine Verwarn- oder Bußgelder erhoben werden müssen und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, bittet die Hansestadt Lübeck alle Verkehrsteilnehmenden, sich an die geltenden Regelungen zu halten.

Website und E-Mail-Kontakt für Bürger:innen

Zur umfassenden Information der Lübecker:innen wurde die Projektseite www.luebeck.de/verkehrsversuch sowie zur Kontaktaufnahme bei Fragen die E-Mail-Adresse verkehrsversuch@luebeck.de eingerichtet. Bürger:innen können auf diesem Weg ihre Fragen rund um das Projekt stellen und Auskünfte erhalten.

Hintergrund: Verkehrsversuch Fackenburger Allee

Die Fackenburger Allee ist eine vierspurige Verkehrsstraße und Haupteinfallstor in die Lübecker Innenstadt. Mit zwei Fahrstreifen für jede Richtung weist sie eine hohe Belastung durch Kfz-Verkehr auf. Mit einem Verkehrsversuch von der Krempelsdorfer Allee/Stockelsdorfer Straße bis hin zur Bahnhofsbrücke wurde der Verkehrsraum neu verteilt und soll so insbesondere dem Rad- und Fußverkehr mehr Sicherheit einräumen. Die erste Phase des Versuchs hat am 22. Juli 2022 begonnen und endet im Dezember 2022. Eine zweite Phase soll von Dezember 2022 bis Ende März 2023 stattfinden. Der Verkehrsversuch wird umfassend beobachtet und nach seinem Abschluss bewertet. +++