Veröffentlicht am 14.07.2021

Wohngeld hilft Mieter:innen und Eigentümer:innen

Lübecker Wohngeldbehörde informiert über Wohnraumförderung – Antragsstellung online möglich

In den letzten Jahren sind die Mieten in Deutschland kontinuierlich gestiegen, so dass die Mietkosten einen großen Teil des Einkommens aufzehren. Um Menschen mit geringem Einkommen, Rentner:innen und Familien mit Kindern das Wohnen in den Städten zu erleichtern, können diese einen Zuschuss zur Miete beantragen: das Wohngeld. Dabei ist das Wohngeld keine klassische Sozialleistung, sondern soll seit dem Jahr 1965 Mieter:innen direkt helfen, auch außerhalb des sozialen Wohnungsbaus eine angemessene und familiengerechte Wohnung zu finanzieren. Bezuschusst werden überwiegend Mietwohnungen, aber auch das selbstgenutzte Wohneigentum oder das Wohnen im Alten- und Pflegeheim können bezuschusst werden.

Die Pandemie hat auf dem Arbeitsmarkt zu großen Umbrüchen geführt, die Einführung der Kurzarbeit oder auch der Wegfall eines Geringverdienstes hat viele Menschen finanziell stark belastet. Auch hier kann das Wohngeld helfen, einen Teil der Last zu tragen. Gerade in Zeiten von Corona ist die Wohngeldbehörde bemüht, insbesondere den von Kurzarbeit Betroffenen möglichst unbürokratisch und schnell die notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen.

Dabei ist Wohngeld grundsätzlich nicht vom Vermögen abhängig. Bis 60.000 Euro Vermögen für eine Person sind unbeachtlich, anders als zum Beispiel in der Grundsicherung. Deshalb sollten Personen, die von Ihren Ersparnissen leben, frühzeitig Wohngeld beantragen. Gegebenenfalls kann so auch vermieden werden, auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein.

Wohngeld zu beantragen hilft nicht nur Rentner:innen mit einer kleinen Rente, sondern auch Familien mit Kindern. Sobald Wohngeld erhalten wird, kann eine Befreiung von den Kita-Kosten beantragt werden. Darüber hinaus können die Kinder über das Bildungs- und Teilhabepaket von vielfältigen Leistungen profitieren. So wird ein Zuschuss für den Schulbedarf bezahlt als auch ein Gutschein für sportliche oder kulturelle Freizeitaktivitäten ausgestellt.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Haushaltsgröße, der Miete und dem Einkommen. Ein alleinstehender Rentner mit einem Einkommen von 1.000 Euro netto würde etwa bei einer Bruttokaltmiete von 500 Euro einen Zuschuss von 53 Euro erhalten.

Es lohnt sich also einen Antrag zu stellen oder unverbindlich den Wohngeldrechner im Internet zu benutzen, um seinen möglichen Anspruch ausrechnen zu lassen. Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.luebeck.de/wohngeld. Hier besteht auch die Möglichkeit, direkt online einen Antrag zu stellen. Beratung bietet die Wohngeldstelle alternativ auch per E-Mail an wohngeld@luebeck.de oder telefonisch unter der Rufnummer (0451) 115 an. +++