Veröffentlicht am 02.06.2021

Keine Verlängerung der Maskenpflicht in Lübeck für die öffentlichen Räume

Ab 7. Juni 2021 ist in der Innenstadt, am Kaufhof und in Travemünde das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr Pflicht

Aufgrund der seit Tagen niedrigen Inzidenzwerte unter 50 lässt die Hansestadt Lübeck die Allgemeinverfügung, die zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen der Lübecker Innenstadt, am Kaufhof und in Bereichen des Ostseebads Travemünde mit Priwall verpflichtet, auslaufen. Ab Montag, 7. Juni 2021, ist dann auf den bisher gekennzeichneten öffentlichen Arealen, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr verpflichtend. Eine Maskenpflicht für den öffentlichen Raum wird erst wieder eingeführt, wenn die Inzidenz in der Hansestadt Lübeck über 50 ansteigt.

Die Aufhebung der Maskenpflicht betrifft nicht die in der Landesverordnung gesondert geregelten Bestimmungen für geschlossene Räume. Das Tragen einer Maske ist weiterhin Pflicht:

·         in geschlossenen Räumen, die öffentlich für Kund:innen oder Besucher:innen zugänglich sind, wie beispielsweise Einzelhandel, Museen oder Kirchen.

·         an Arbeits- oder Betriebsstätten in geschlossenen Räumen, wie in den Verwaltungsgebäuden der Hansestadt Lübeck, in gastronomischen Betrieben oder Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.

Die Hansestadt Lübeck ist bemüht die Hinweisschilder zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum ab kommenden Montag zeitnah zu entfernen. Wir bitten vorab um Verständnis, wenn dies einige Tage dauern wird, bis alle Schilder entfernet sind. +++