Veröffentlicht am 17.04.2021

Lübeck verlängert Allgemeinverfügung zu Einschränkungen im Einzelhandel und der Kultur

Digitale Kontakterhebung soll möglichst flächendeckend umgesetzt werden

 

Die Hansestadt Lübeck hat heute, 16. April 2021, die Allgemeinverfügung zur Einschränkung im Einzelhandel und bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen bis einschließlich 25. April 2021 verlängert.

Jeweils am Mittwoch entscheidet die Landesregierung immer wieder neu über einschränkende Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten bei Überschreitung der 7-Tagesinzidenz von 50. Aufgrund der Überschreitung am 14. April 2021 (Inzidenz 73,9) gelten weiterhin folgende Regelungen:

·         Kund:innen dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminreservierung betreten (click & meet). Die Einzelhändler:innen haben dies vor dem Einlass zu kontrollieren und haben die Kontaktdaten der Kund:innen zu erheben. Ferner haben die Einzelhändler:innen durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass wartende Kund:innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten. Diese einschränkenden Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).

·         Die Betreiber:innen von Einkaufszentren haben hinsichtlich der Verkehrsflächen außerhalb von Verkaufsstellen des Einzelhandels in Abstimmung mit den Händler:innen sicherzustellen, dass wartende Kund:innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können und eine richtungsweisenden Besucher:innensteuerung erfolgt.

·         Auch für den Zutritt in die Innenbereiche von Kultur (z.B. Museen) - und Freizeiteinrichtungen (z.B. Bibliotheken, Archive) gilt weiterhin, dass der Zutritt nur nach Terminreservierung und Kontakterhebung möglich ist. Die Stadtbibliothek bietet in diesem Zusammenhang weiter das „Bestellen- und Abholen“-Verfahren an.

Digitale Kontakterhebung

Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau kündigt die Absicht an, dass wo jetzt bereits eine Kontakterhebung im Einzelhandel, in den Einkaufszentren und bei den Kultur- und Freizeiteinrichtungen erforderlich ist, die Kontakterhebung künftig auch digital auf der Grundlage der Vorgaben aus der Landesverordnung zu erfolgen hat. Das soll zunächst Läden und Einrichtungen mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche oder Besuchsfläche oder Einkaufszentren mit mehr als zehn Geschäftslokalen verpflichtend gelten. Diese Regelung würde in die nächste Allgemeinverfügung aufgenommen werden. Der Bürgermeister sieht bereits jetzt, dass viele Läden und Einrichtungen erfolgreich die luca-App einsetzen, die der besseren Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt dient.

„Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur schnellen Kontaktnachverfolgung. Dafür herzlichen Dank! Allerdings nehme ich war, dass es gerade in großen Filialgeschäften nicht immer die elektronische Kontaktnachverfolgung gibt, was im Bedarfsfall zu einer deutlichen Mehrarbeit für die Behörden und zu längeren Zeiten bei der Kontaktermittlung führt.“ so Bürgermeister Jan Lindenau

Bürgermeister Jan Lindenau wendet sich abschließend zum Wochenende wieder mit einem Appell an die Lübecker Bevölkerung: "Die Inzidenzwerte sind weiter auf einem hohen Niveau. Wir alle können unseren Beitrag dazu leisten, dass die Zahlen wieder sinken und damit die Ausbreitung des Coronavirus stoppen. Bitte beachten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln, tragen Sie eine Maske, wo sie vielen Menschen begegnen und nehmen Sie aufeinander Rücksicht."

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zurBekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet derHansestadt Lübeck hier: Maßnahmen aufgrund der Überschreitung desInzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende in den letztensieben Tagen

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus. Eine Übersicht zu den Kategorien von Kontaktpersonen stellt die Hansestadt Lübeck unter www.luebeck.de/coronakontaktperson zur Verfügung.+++