Veröffentlicht am 05.03.2021

Stillstand in der Trinkwasserleitung kann zu Verkeimungen führen

Der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz empfiehlt regelmäßige Spülung

 

Die Corona-Pandemie hat vieles zum Stillstand gebracht. Zahlreiche Gebäude und Einrichtungen, wie z.B. Hotels, Gasthäuser, Ferienwohnungen, Sporteinrichtungen, Kindertagesstätten, Campingplätze sind geschlossen. Wird ein Gebäude längere Zeit nicht oder nur eingeschränkt genutzt, hat dies zur Folge, dass das Wasser in der Trinkwasserinstallation des Gebäudes nicht regelmäßig ausgetauscht wird. Das lange Verbleiben des Wassers in den Leitungen (Stagnation) kann zu einer Verkeimung, also zu einem Vermehren von Bakterien in den Trinkwasserleitungen führen.

Wird ein Gebäude nach längeren Zeiten mit Stagnation wieder in Betrieb genommen, ist die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung nicht mehr sicher gewährleistet, was mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko der Verbraucherinnen und Verbraucher, beispielsweise durch Legionellen, einhergeht. Dieser Gefahr kann mit einfachen Maßnahmen vorgebeugt werden. So werden günstigenfalls auch spätere, aufwendige Sanierungsmaßnahmen vermieden:

·         In der Zeit, in der ein Gebäude nicht oder nur eingeschränkt genutzt wird, ist das Leitungsnetz mindestens alle 72 Stunden zu spülen. Noch besser sind kürzere Spülintervalle, die einem Normalbetrieb nahekommen. Zum Spülen sind alle Entnahmestellen solange zu öffnen, bis ein Trinkwasseraustausch in der gesamten Trinkwasserinstallation stattgefunden hat. Das betrifft sowohl die Warmwasser- als auch die Kaltwasserinstallation. Es sollte darauf geachtet werden, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig voll zu öffnen, um auch in den Hauptleitungen eine effektive Bewegung des Trinkwassers zu erreichen. Wenn sich das Wasser deutlich kühler oder, im Fall von Warmwasser, heiß anfühlt, kann eine Durchspülung angenommen werden.

·         Die Armaturen sowie die Perlatoren sind regelmäßig zu säubern und zu entkalken, um Bakterien keinen Nährboden zu bieten.

·         Kontrolle der Betriebstemperatur:  Für das kalte Trinkwasser sollte die Temperatur unter 20°C und für Warmwasser über 55 °C an jeder Entnahmestelle sein.

Der Bereich Umwelt, Natur und Verbraucherschutz der Hansestadt Lübeck bezieht sich auf die Empfehlungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein. Weitere Informationen erhalten Sie hier. +++