Veröffentlicht am 11.12.2019

Mühlentorbrücke ab 14. Dezember 2019 nur noch eine Spur je Richtung

Zustand des Brückenbauwerks erfordert Vollsperrung der Geh- und Radwege

Der schlechte Bauzustand der Mühlentorbrücke macht es erforderlich, die beidseitig verlaufenden Geh- und Radwege zu sperren. Die derzeitige Bauwerksprüfung zeigt schon jetzt vor Abschluss, dass der Zustand der Brücke sich in Teilen noch weiter verschlechtert hat. Vor diesem Hintergrund wird die Verkehrsführung auf der Brücke wie folgt geändert:

In der Nacht von Freitag, 13. Dezember, ab ca. 22 Uhr, auf Sonnabend, 14. Dezember 2019, ca. 9 Uhr, werden die Fahrbahnen von derzeit drei auf zwei Spuren reduziert, so dass dann nur noch jeweils eine Fahrspur stadtein- und stadtauswärts zur Verfügung steht. Um diese geänderte Verkehrsführung umzusetzen, ist eine Vollsperrung der Brücke im genannten Zeitraum notwendig.

Die Arbeiten umfassen den Aufbau der Verkehrsführung auf der Mühlentorbrücke und die Herstellung von Rampen im Übergangsbereich zwischen Gehweg und Fahrbahn. Nach Fertigstellung der Rampen, wird der Fuß- und Radverkehr ab dem 18. Dezember 2019 umgeleitet und die Geh- und Radwegkonsolen gesperrt.

Die Verkehrsführung sieht vor, die Gehwege beidseitig, abgetrennt durch eine temporäre bauliche Schutz-einrichtung, neben den Fahrstreifen zu führen. Der Kfz- und Radverkehr wird mit den verbleibenden Fahrspuren mit entsprechenden Markierungen in die Brückenmitte gerückt und erhält je einen Fahrstreifen in jede Richtung (stadteinwärts und stadtauswärts). Die Gehwege werden allerdings für den Fahrradverkehr freigegeben, so dass sie ebenfalls von Radfahrenden mit der entsprechenden Rücksichtnahme genutzt werden dürfen.

Der Aufbau der Verkehrssicherung erfolgt durch die Firma Zeppelin Rental GmbH. Die Anrampung der Gehwege wird die Firma Benno Meyn ausführen.

Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. +++