Veröffentlicht am 12.11.2019

Endabstimmungen für Landschaftsschutzgebiet Priwall laufen

Schutzwürdigkeitsgutachten liegt vor – Zeitnahe Beteiligung der Öffentlichkeit geplant

Der Bereich Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (UNV) hat die Schutzwürdigkeit eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) Priwall einschließlich der Kohlenhofspitze prüfen lassen. Das Gutachten kommt zum stimmigen und nachvollziehbaren Ergebnis, das die Schutzwürdigkeit für den gesamten untersuchten Bereich gegeben ist.

Danach hat die Untere Naturschutzbehörde Vor-Ort-Begehungen durchgeführt. Dabei wurden unter anderem Fehlnutzungen wie zum Beispiel mögliche Überschreitungen von Baugrenzen in B-Plan-Bereichen festgestellt und werden nun im Detail überprüft.

Parallel werden aktuelle LSG-Verordnungen anderer Naturschutzbehörden ausgewertet, um auf dieser Basis einen fachlich aktuellen und rechtssicheren Verordnungsentwurf zu erstellen. Ergänzend werden Gespräche mit den wichtigsten flächenverwaltenden Dienststellen der Hansestadt Lübeck geführt, wie mit dem Kurbetrieb Travemünde und dem Stadtwald. Auch die Stadtplanung ist in dem Prozess eingebunden. Sowie die wichtigsten Einzelheiten verwaltungsintern abgestimmt sind, beginnt das formelle Beteiligungsverfahren mit der Beteiligung sämtlicher Träger öffentlicher Belange, einer frühzeitigen Information der Öffentlichkeit und einer öffentlichen Auslegung. Alle Rückmeldungen müssen ausgewertet und bewertet werden.

Ein konkreter Zeitplan kann zurzeit noch nicht mitgeteilt werden, da die Anzahl der Rückmeldungen und die daraus folgenden Arbeitsaufträge noch nicht absehbar sind. Das Verfahren hat oberste Priorität, so dass eine schnellstmögliche Bearbeitung erfolgt.

„Eine Bebauung der Kohlenhof-Spitze sowie des angrenzenden Waldes ist vor dem Hintergrund der vorliegenden Gutachten und des geltenden Rechts aus Sicht der Verwaltung ausgeschlossen.“, erklärt Umweltsenator Ludger Hinsen. +++