Veröffentlicht am 13.12.2016

Bürgerentscheid Untertrave: Was passiert wenn?

„Nein“ die Umgestaltung beginnt sofort – „Ja“ die Linden bleiben erhalten

Die Hansestadt Lübeck plant die Umgestaltung der Straße „An der Untertrave. Entstehen soll eine breite, barrierefreie Promenade an der Kaikante, mehr Platz für Cafés und Geschäfte vor den Häusern sowie mehr Sicherheit für alle. Dafür sollen die 48 Winterlinden durch 60 neue Bäume ausgetauscht werden. Am 18. Dezember 2016 sind die Lübecker aufgefordert, im Rahmen eines Bürgerentscheids über die Zukunft der Untertrave abzustimmen. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger die Wahl: „Sollen die vorhandenen Winterlinden der Straße „An der Untertrave“ zwischen der Braunstraße/Holstentor und der Drehbrücke erhalten bleiben und die Umgestaltungspläne entsprechend geändert werden?“ Ja oder Nein? Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Bürgerschaftsbeschlusses. Das bedeutet:

Sollte der Bürgerentscheid mehrheitlich mit „NEIN“ entschieden werden, werden die aktuellen Planungen zur Umgestaltung „An der Untertrave“ unverzüglich umgesetzt. Die Ausschreibungen der Gewerke sind abgeschlossen, die Baufirmen stehen bereit. Die Freigabe der Fördergelder durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten erfolgt unmittelbar nach der Bekanntgabe des amtlichen Abstimmungsergebnisses am 21. Dezember 2016, so dass die Finanzierung der Baumaßnahme wie geplant sichergestellt ist. Ende 2018 soll die „neue Untertrave“ fertig gestellt sein.

Sollte der Bürgerentscheid mehrheitlich mit „JA“ entschieden werden, bedeutet dies zunächst den Erhalt der Linden, es finden bis auf weiteres keine Baumaßnahmen „An der Untertrave“ statt. Ob und welchem Zeitraum die Straße „An der Untertrave“ umgeplant und letztendlich umgebaut wird, ist nicht Gegenstand des Bürgerentscheids und wird somit auch nicht entschieden. Diese Entscheidung inklusive der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel zur Umplanung und zum Umbau wird die Lübecker Bürgerschaft im weiteren Verfahren treffen. Diese Aussage bestätigt auch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein in ihrer Zulässigkeitsentscheidung zum Bürgerbegehren nach § 16 g Absatz 5 Satz Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vom 11.10.16 (Auszug) : „Bei Betrachtung der Fragestellung gerade auch in der Zusammenschau mit der auf den Antragslisten und Einzelanträgen abgedruckten Begründung ergibt sich zweifelsfrei, dass alleiniges Ziel der Initiative der Erhalt bestimmter Winterlinden an der Untertrave ist. Auch wenn in der Begründung u. a. ausgeführt wird, eine angemessene Umgestaltung des Straßenabschnitts sei unter Beibehaltung der Bestandslinden zu erreichen und daher sollten nur solche gestalterischen Maßnahmen durchgeführt werden, welche dem Schutz, der Wertschätzung und der Erhaltung der Winterlinden dienen, so wird eine sich im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids für die Hansestadt Lübeck ergebende Notwendigkeit der Umplanung – in welchem Umfang auch immer – lediglich als mögliche Folgewirkung betrachtet, jedoch von der Stoßrichtung der Initiative nicht erfasst. Vielmehr würde auch der Erhalt des Status Quo den Vorstellungen der Initiative gerecht werden. In diesem Sinne haben die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützt.“+++