Veröffentlicht am 15.12.2010

Parkplatz Wochenmarkt am Brink: Einbahnstraßenregelung

Änderung gilt ab Freitag – Verwaltung greift Vorschlag eines Anwohners auf

Ab Freitag gilt auf dem Parkplatz beim Wochenmarkt am Brink eine Einbahnstraßenregelung. Der Fachbereich Planen und Bauen ist durch einen Anwohner und Besucher dieses Marktes darauf hingewiesen worden, dass es immer wieder zu „kritischen“ Situationen auf dem Parkplatz kommen würde, weil bislang die Autos in beide Richtungen fahren dürfen. Mit einer Einbahnstraßenregelung, so der Anwohner, würde das Parken problemloser möglich sein.

Diesen Vorschlag hat der Fachbereich Planen und Bauen aufgegriffen und zusammen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde erörtert. Fazit: die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung wird umgesetzt. Ein entsprechender Beschilderungsplan des Bereiches Stadtplanung wurde zwischenzeitlich von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet und soll am Freitag, 17. Dezember 2010, umgesetzt werden.

Eine ähnliche Regelung besteht auch auf dem Parkplatz Schüsselbuden auf dem Gelände des ehemaligen Stadthauses am Rathaus.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die neue Situation einzustellen. +++