Veröffentlicht am 26.11.2010

Geringe Umweltverschmutzung durch Großfeuer Herrenwyk

Abschlussbericht bestätigt: Brandbekämpfung ohne Schaum war richtige Entscheidung

Es bestand und besteht keine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Pflanzen durch giftige Schadstoffe aufgrund des Großfeuers am 18. August 2010 auf dem Schrottplatz in Lübeck-Herrenwyk. Zu diesem Ergebnis kommt der Bereich Umweltschutz der Hansestadt Lübeck in seinem Abschlussbericht, in dem die Werte der Luft-, Wasser- und Bodenmessungen ausgewertet werden.

Aufgrund der frühzeitigen Entscheidung der Einsatzleitung, bei der Brandbekämpfung keinen Schaum einzusetzen und das Brandgut durch mehrere Bagger sukzessive aus dem Schrotthaufen herauszuziehen und abzulöschen, wurde eine vollständige und schadstoffarme Verbrennung des Brandgutes begünstigt und somit der Umweltschaden minimiert. Die vorliegende Auswertung der verschiedenen Analysen bestätigt diese Einsatzentscheidung. „ Im Ergebnis sind wir glimpflich davon gekommen“, so Umweltsenator Bernd Möller. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Feuerwehr und Umwelt vor Ort habe dazu geführt, dass rechtzeitig Maßnahmen zur Minimierung der Luft- und Gewässerbelastung während des gesamten Einsatzes veranlasst wurden. „Ziel für die Zukunft wird es sein, unsere messtechnischen Möglichkeiten und Frühwarnsysteme noch zu verbessern.“

Im Einzelnen haben die Luftmessungen durch die Spezialeinheit, der Analytischen Task Force der Feuerwehr Hamburg, ergeben, dass es sich bei den gemessenen Substanzen um Stoffe handelt, die überwiegend reizend, aber auch giftig und karzinogen wirken können. Sie sind zum überwiegenden Teil wasserlöslich und brennbar. Alle gemessenen Schadstoffwerte lagen unter dem für die Feuerwehr geltenden sogenannten Einsatztoleranzwert (ETW). Aufgrund der Verbrennung mit sehr hohen Temperaturen und des umfangreichen Einsatzes von Löschwasser sowie des an der Einsatzstelle herrschenden Windes ist anzunehmen, dass der überwiegende Teil der humanen und Umwelt schädigenden Substanzen verbrannt, im Löschwasser gelöst oder durch den Wind relativ stark verdünnt wurde. Abschließend, so der Leiter der Analytische Task Force, ist zur Analyse der Luftproben zu sagen, dass die von der Einsatzleitung getroffenen Maßnahmen zur Warnung der Bevölkerung vorbeugend richtig waren, glücklicherweise die Gefährdung jedoch deutlich geringer war, als zur Zeit der Brandbekämpfung angenommen. Auch waren im Wohngebiet während des Brandes bei Ortsbesichtigungen keine Rauchbelästigungen und Brandgerüche feststellbar.

Ein Teil des Löschwassers floss über die Abscheideranlagen in die städtische Kanalisation zum Klärwerk. Die Entsorgungsbetriebe wurden informiert. Ein weiterer Teil des Löschwassers floss zusammen mit dem Regenwasser von den Straßen in die Regenreinigungsbecken, die in die Trave einleiten. Bereits während der Löscharbeiten wurde eine Fachfirma beauftragt, einen Ölfilm sowie oberflächliche Wasserverunreinigungen im Regenreinigungsbecken unmittelbar vor dem Auslauf in die Trave abzusaugen und zu entsorgen. Die Wasserproben aus diesem Becken wurden auf eine Vielzahl von Parametern untersucht. Der Bereich Umweltschutz kommt aufgrund der jetzt vorliegenden Daten zu dem Schluss, dass es keine auffälligen Werte bei den gemessenen Parametern gab und somit keine Gefahr besteht.

Um eventuelle Bodenverschmutzungen durch den Brand festzustellen, hat der Bereich Umweltschutz die Firma URS mit einem Gutachten beauftragt, dessen Ergebnisse jetzt vorliegen. Aufgrund des starken Windes aus Süd-West und der starken Rußbildung wurden Schadstoffe in Nord-Ost-Richtung verbreitet. Deshalb wurden Bodenproben schrittweise in verschiedenen Abständen um den Brandherd in Hauptwindrichtung untersucht. In diesem Bereich befinden sich vor allem Grün- und Ackerflächen, weshalb es festzustellen galt, wie sich mögliche Schadstoffe auf den Boden und somit auf Pflanzen und Menschen auswirken. Die Firma URS kommt zu dem Ergebnis, dass es zu keiner Überschreitung der zulässigen Prüfwerte der Bodenschutzverordnung gekommen ist. Zwar werden nach EU-Verordnung zulässige Blei-Gehalt für Getreide sowie zum Teil die zulässigen Höchstgehalte der Futtermittelverordnung für Blei und Kupfer überschritten, Gefahr besteht laut Gutachter aber nicht, da der angebaute Mais zur Biogasgewinnung genutzt wird. Da die Rauchfahne nicht die Wohnbebauung erfasst hatte, mussten auch keine weitergehenden Empfehlungen ausgesprochen werden, wie etwa eine Verzehrempfehlung für Gartengemüse und Obst.+++

Downloads

Ergebnisse der Messungen Großbrand Dampfpfeife (PowerPoint)

Präsentation Untersuchung (PowerPoint)

Ergebnisse der Oberbodenanalyse (PDF)