Veröffentlicht am 21.06.2010

Anlieger müssen für neue Straßenbeleuchtung zahlen

Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte tragen 75% der neuen Straßenleuchten

Die Grundstückseigentümer des Lenschower Weges müssen für die im Juni 2010 beginnende Erneuerung der Straßenbeleuchtung Beiträge zahlen. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten erhalten auf der Grundlage der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung und des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein im kommenden Jahr (2011) so genannte Veranlagungsbescheide, in denen satzungsgemäß 75 % Prozent der Gesamtkosten in Höhe von rund 23.000 Euro auf die Anlieger umgelegt werden. Die größtenteils 40 Jahre alte Straßenbeleuchtung muss wegen mangelnder Standsicherheit der Masten erneuert werden.

Fragen der Anlieger in dieser Sache beantworten die zuständigen Beitragssachbearbeiter des Bereiches Verkehr der Hansestadt Lübeck unter der Telefonnummer (0451) 122-6036 und 122-6035. +++