Grundsteuer: Widersprüche gegen Bescheide ohne Erfolg

Veröffentlicht am 05.07.2006

Grundsteuer: Widersprüche gegen Bescheide ohne Erfolg

Grundsteuer: Widersprüche gegen Bescheide ohne Erfolg

060540R 2006-07-05

Der Bereich Steuern der Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass Widersprüche gegen die Erhebung von Grundsteuer keine Aussicht auf Erfolg haben werden. Hintergrund ist eine vor kurzem getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Dort war unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1644/05 eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich gegen die Erhebung der Grundsteuer für selbst genutzte Grundstücke richtete.

Darüber haben etliche Zeitungen in größeren Artikel vor einigen Wochen berichtet. Mit Beschluss vom 21. Juni 2006 hat das BVerfG die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, so dass es gegen die Erhebung der Grundsteuer weiterhin keine verfassungsrechtlichen Bedenken gibt.

Die Hansestadt Lübeck hat am 4. Juli 2006 die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2006 durch öffentliche Bekanntmachung in der Lübecker Stadtzeitung festgesetzt. Diese Festsetzung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, wonach innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung der Widerspruch zulässig ist. Nachdem das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, haben Widersprüche, die sich auf dieses Verfahren beziehen, keine Aussicht auf Erfolg.

Der Bereich Steuern bittet die Medien darum, die Steuerpflichtigen durch eine entsprechende, möglichst auffällig platzierte, Meldung über die Entscheidung des BVerfG zu informieren, damit sowohl den Steuerpflichtigen als auch dem Bereich Steuern unnötiger Aufwand erspart bleibt. +++