Vogelgrippe: Fast ganz Lübeck jetzt Beobachtungsgebiet

Veröffentlicht am 29.03.2006

Vogelgrippe: Fast ganz Lübeck jetzt Beobachtungsgebiet

Vogelgrippe: Fast ganz Lübeck jetzt Beobachtungsgebiet

060244R 2006-03-28

Nachdem am Montag, 27. März 2006, bei einem im Nachbarkreis Nordwest-Mecklenburg in Lüdersdorf, Ortsteil Palingen, gefundenen Wanderfalken der Verdacht des Ausbruchs der Wildgeflügelpest amtlich festgestellt wurde, ist der Lübecker Stadtteil Schlutup jetzt als Sperrbezirk ausgewiesen worden. Zudem ist nahezu das gesamte Lübecker Stadtgebiet als Beobachtungsgebiet festgelegt worden. Davon ausgenommen sind nur die Gebiete südlich der A 20, Kronsforde und Krummesse sowie Travemünde.

Beim Wanderfalken hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit den Virustyp H5N1 festgestellt. Ob es sich dabei um die hoch ansteckende Variante des Erregers oder den niedrig ansteckenden Typ handelt, konnte das nationale Referenzlabor bislang allerdings nicht feststellen.

Die Ausweisung des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes betrifft in erster Linie Geflügelhalter. Allerdings gilt zum Schutz vor der Ausbreitung der Vogelgrippe ab sofort ein Anleinzwang für Hunde im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet. Außerdem dürfen Katzen in diesen Gebieten nicht frei umher laufen. Innensenator Thorsten Geißler betonte: „Es besteht auch weiterhin kein Grund zur Panik bezüglich der Vogelgrippe. Nach derzeitigem Wissensstand ist kein Fall bekannt, bei dem das Virus durch Hund oder Katze auf den Menschen übertragen wurde.“

Über die Festlegung des Sperrbezirks und Beobachtungsgebietes sind heute Vormittag die Mitglieder des Führungsstabes Vogelgrippe unter der Leitung von Innensenator Thorsten Geißler informiert worden.

Für die Dauer von 21 Tagen im Sperrgebiet und 15 Tagen im Beobachtungsgebiet darf lebendes Geflügel das Sperr- und Beobachtungsgebiet nicht verlassen und danach bis zum 30. Tag nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde, dem Bereich Gewerbeangelegenheiten der Hansestadt Lübeck. Geflügelprodukte der im Sperrgebiet gehaltenen Tiere dürfen das Sperrgebiet für 21 Tage nicht verlassen. Das betrifft Geflügelprodukte wie frisches Fleisch, aber nicht Eier.

Die gewerblichen Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten werden noch heute weitere Informationen erhalten.

Um das Gebiet Palingen, in dem der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, wird ein Beobachtungsgebiet auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck festgelegt. Das Beobachtungsgebiet wird wie folgt begrenzt: (siehe Karte http://www.luebeck.de/aktuelles/pressedienst/files/060244r_Vogelgrippe.pdf )

im Norden: durch die Grenze zwischen den Stadtteilen Ivendorf und Travemünde-Rönnau

im Westen: durch die Kreisgrenze des Kreises Ostholstein und des Kreises Stormarn

im Süden: durch die Autobahn A 20

im Osten: durch die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern und die Kreisgrenze des Kreises Herzogtum-Lauenburg.

Das Beobachtungsgebiet betrifft damit die Ortsteile Siems, Dänischburg, Kücknitz, Herrenwyk, Dummersdorf, Pöppendorf, Ivendorf, Gothmund, Israelsdorf, Karlshof, St. Gertrud, St. Jürgen, Brandenbaum, Eichholz, Strecknitz, Blankensee, Wulfsdorf, Vorrade, Genin, Moisling, Buntekuh, St. Lorenz, Schönböcken, Krempelsdorf, Dornbreite, Groß-Steinrade, Vorwerk, Innenstadt.

An den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet werden von Mittwoch, 29. März 2006, an durch Mitarbeiter des Bereichs Verkehr der Hansestadt Lübeck und der Autobahnmeisterei für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Wildgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar angebracht. Zudem werden an den Zufahrten zum Sperrbezirk in Schlutup Schilder mit der Aufschrift „ Wildvogel-Geflügelpest-Sperrbezirk“ angebracht.

Geflügelhalter werden noch einmal daran erinnert, ihre Tiere zu melden. Die Anordnung schreibt dazu vor: Wer Geflügel (Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln) hält, hat dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich beim Bereich Gewerbeangelegenheiten, Telefon (0451) 122-12 49, Telefax (0451) 122-45 36, anzuzeigen.

Nach wie vor werden tote Vögel eingesammelt und so genannte Indikatorvögel zur weiteren Untersuchung nach Neumünster ins Landeslabor Schleswig-Holstein gebracht. Zu den Indikatorvögeln zählen Schwäne, Wasservögel wie Enten und Gänse, Greifvögel und Haustiergeflügel.

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten weist darauf hin, tote Schwäne, Enten und anderes Wassergeflügel sowie Greifvögel auch weiterhin unter der Rufnummer der Leitstelle der Feuerwehr (0451) 49 49-0 zu melden. +++