Außengastronomie: Im Sommer bis zu zwei Stunden länger

Veröffentlicht am 16.06.2005

Außengastronomie: Im Sommer bis zu zwei Stunden länger

Außengastronomie: Im Sommer bis zu zwei Stunden länger

050481R 2005-06-16

Der Sommer 2005 hat es endlich geschafft, uns mit viel Sonne und Wärme zu verwöhnen. Daher wird es viele Lübecker und Touristen freuen, daß Innen- und Umweltsenator Thorsten Geißler nun längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie duldet: Wochentags darf eine und am Wochenende zwei Stunden länger in den Cafés und Bars der Hansestadt Lübeck verweilt werden. Ab Freitag, 17. Juni 2005, können Gäste in Betrieben mit Außengastronomie sonntags bis donnerstags bis um 23 Uhr draußen sitzen und freitags sowie sonnabends bis 24 Uhr. Auch Bausenator Franz-Peter Boden, zuständig für Sondernutzungen, und die Polizeiinspektion Lübeck, haben grünes Licht gegeben.

Senator Geißler bittet darum, die lockerere Handhabung der Öffnungszeiten rücksichtsvoll zu nutzen: „Wenn es Beschwerden aus der Nachbarschaft über zu laute Gäste gibt, müssen wir einschreiten und darauf dringen, die bislang geltenden Öffnungszeiten zu beachten.“ Bislang mußte ab 22 Uhr in den Außenbereichen der Cafés und Restaurants Ruhe herrschen. „Da wir solange unter dem schlechten Wetter und dem langen kalten Winter gelitten haben, wird es bestimmt auf breite Zustimmung stoßen, wenn jetzt der Sommer länger im Freien genossen werden kann“, sagte Geißler.

Zunächst solle bis Ende August 2005 abgewartet werden, ob die Duldung längerer Öffnungszeiten problemlos möglich ist. Die Verwaltung werde die Erfahrungen der ersten zweieinhalb Monate anschließend auswerten und kurzfristig entscheiden, ob dieser Modellversuch bis in den Herbst verlängert werden könnte. Geht alles gut, dann wird es auch in den kommenden Jahren möglich sein, sein Bier oder seine fruchtige Saftschorle bis um 23 beziehungsweise 24 Uhr im Freien zu genießen, kündigte Geißler an.

Übrigens benötigen die Gastwirte keine neuen Erlaubnisse für die genannte Ausweitung der Öffnungszeiten. „Das geht ganz unbürokratisch“, sagte Geißler. Die Bescheide und Genehmigungen des Bereiches Gewerbeangelegenheiten beziehungsweise Sondernutzung gelten unverändert und brauchen weder ergänzt noch neu gestellt zu werden. +++