Jugendschutz in Lübeck geht 2005 neue Wege

Veröffentlicht am 03.01.2005

Jugendschutz in Lübeck geht 2005 neue Wege

Jugendschutz in Lübeck geht 2005 neue Wege

050001R 2005-01-03

Den Jahreswechsel nehmen Lübecks Senatorin Annette Borns und der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Jan Lindenau zum Anlaß, auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hinzuweisen. "Der zunehmende Alkoholkonsum von minderjährigen Jugendlichen ist besorgniserregend. Hier müssen wir verstärkt Aufklärungsarbeit leisten und die Kontrollmechanismen verbessern.“, so Senatorin Borns und Jan Lindenau.

„Der Bereich Jugendhilfe des Jugendamtes hat hierzu nach den alarmierenden Kontrollen bei Disko-Großveranstaltungen im vergangenen Sommer konkrete Maßnahmen erarbeitet, wie zukünftig der Jugendschutz in der Hansestadt arbeiten wird“, so Borns und Lindenau. Dabei gelte der Grundsatz „Kontrollen sind gut – Aufklären ist besser“. Als erste konkrete Maßnahme seien in Abstimmung mit den umliegenden Kreisen die Bußgelder bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetzt um 100 Prozent erhöht worden. Ziel der weiteren neuen Maßnahmen sei es, Kinder und Jugendliche aufzuklären und nicht zu kriminalisieren. „Wir können den Kindern und Jugendlichen nicht den Vorwurf machen, daß sie Alkohol und Tabakwaren konsumieren, wenn sie ihnen von Erwachsenen verkauft werden“, so Borns und Lindenau weiter.

Das Konzept des Bereiches Jugendhilfe/Jugendschutz sieht eine zielgruppenorientierte Ansprache vor, um zunächst für das Problem zu sensibilisieren. Seminare, Workshops und Informationsbroschüren sollen in der Kinder- und Jugendarbeit Tätige informieren und Bedienstete im Einzelhandel und in Gaststätten aufklären. Der Bereich Jugendhilfe wird zukünftig verstärkt koordinierend tätig und bei Bedarf zum Beispiel Referentinnen und Referenten für Schulen, Jugendeinrichtungen und Kindertagesstätten vermitteln. Ferner sollen in enger Kooperation mit den zuständigen städtischen Bereichen und der Polizei gezielt Kontrollen vorbereitet und begleitet werden, sollte der nachdrückliche Hinweis auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes nicht ausreichen. Dabei werden nicht nur Gaststätten oder Diskotheken einen Schwerpunkt bilden. Auch der Einzelhandel, Internetcafés und Videotheken werden – wie in der Vergangenheit auch - hier in die Pflicht genommen, dem Jugendmedienschutz Rechnung zu tragen.

„Im Frühjahr 2005 werden wir alle Verantwortlichen zur Diskussion einladen und Vorschläge für die weitere Zusammenarbeit vorlegen, die in verbindliche Verabredungen münden sollen“, so Borns und Lindenau. Spätestens ab dem Sommer 2005 soll mit geeigneten Informations- und Aufklärungsangeboten sowie Kontrollmechanismen gestartet werden, um einerseits vorbeugend zu arbeiten, andererseits aber auch, um bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetzt sofort handeln zu können. „Wir wollen gerade die Event-Veranstalter und Gaststättenbetreiber in ihren Tätigkeitsfeldern unterstützen, die sich vorbildlich und beispielhaft an die Gesetzesvorgaben halten.“, so Borns und Lindenau abschließend.

Auszug aus dem ab sofort in der Hansestadt Lübeck geltenden Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetzt:

  • Aufenthalt in Gaststätten zur Abend- und Nachtzeit: 200 bis 500 Euro
  • Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen: 200 bis 500 Euro
  • Anwesenheit in einer öffentlichen Spielhalle: 200 bis 500 Euro
  • Teilnahme am Spiel/Benutzung eines Spielgerätes in einer öffentlichen Spielhalle: 400 bis 1 000 Euro
  • Abgabe von alkoholischen Getränken und Lebensmittel: 400 bis 1 000 Euro
  • Gestattung von Verzehr von alkoholischen Getränken und Lebensmittel: 500 bis 1 200 Euro
  • Abgabe von nicht freigegebenen Bildträgern (Video, DVD, CD-Rom usw.) an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren: 250 bis 1 500 Euro
  • Fehlender Aushang, Ankündigung des Jugendschutzgesetzes: 75 Euro

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden.+++