Streichung der GA-Förderung schwächt Wirtschaftsstandort

Veröffentlicht am 01.08.2003

Streichung der GA-Förderung schwächt Wirtschaftsstandort

Streichung der GA-Förderung schwächt Wirtschaftsstandort

030538R 2003-08-01

Die Bundesregierung plant mit dem Haushalt 2004 die GA-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Infrastruktur) für die westlichen Bundesländer auslaufen zu lassen. Dieses wäre für Lübeck in zweifacher Hinsicht eine mittelschwere Katastrophe, bewertete Bürgermeister Bernd Saxe das Vorhaben des Bundes heute in einem Pressegespräch. Bei einem Wegfall der Förderung würden zwingend notwendige Mittel zur Wachstumsstärkung der Wirtschaft und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fehlen. Und da die Streichung nur die westlichen Bundesländer betrifft, würde die wettbewerbsverzerrende Diskrepanz zwischen West und Ost noch größer werden. Dieses würde aufgrund der geographischen Lage insbesondere zu Lasten Lübecks gehen und die Bemühungen vor Ort zur Schaffung und Sicherung von Beschäftigung noch weiter verschlechtern.


Saxe: „Der Standort Lübeck wird dadurch klar benachteiligt! Unsere Bemühungen für Wachstum und Beschäftigung drohen ins Leere zu laufen.“


Die GA-Förderung muß gerade in Struktur- und Konjunkturkrisen beibehalten werden, fordert deshalb Saxe. Außerdem sollte mittelfristig die Förderung nicht mehr geographisch gebunden, sondern nach dem Grad der Verschuldung und Höhe der Arbeitslosigkeit vergeben werden. Saxe ist gewillt, sich zusammen mit dem Land und den anderen Kreisen und Kommunen für den Erhalt der GA-Förderung beim Bund einzusetzen.


In den vergangenen drei Jahren ist es der Hansestadt Lübeck gelungen, für rund 31 Millionen Euro GA-Fördermittel im Rahmen des Regionalprogramms 2000 für wachstumsfördernde Infrastrukturprojekte erfolgsversprechend zu beantragen. Die GA-Fördermittel sind zweckgebunden und sollen beispielsweise zum Hafenausbau, zur Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Blankensee oder zur touristischen Entwicklung, wie dem Umbau des Brügmanngartens, eingesetzt werden. Mittlerweile sind Projekte in einer Größenordnung von gut 9 Millionen EURO bewilligt worden. „Hierdurch werden die Voraussetzungen geschaffen für eine nachhaltige Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur,“ so Saxe.


Welche Projekte zukünftig von der Streichung der Mittel betroffen sein werden, stehe noch nicht fest, so Saxe. Ob die Förderung stufenweise ausläuft oder mit Stichtag Ende des Jahres ist nach seinen Informationen noch ungewiß. Zumindest die bewilligten Projekte genießen Vertrauensschutz. Da die Kürzung erst am 1. Juli 2003 seitens des Bundes bekannt gegeben wurde, habe in Lübeck noch keine Entscheidungsfindung stattgefunden, wie die zukünftige Entwicklung aussieht.


Die kritischen Lübecker GA-Projekte im Rahmen des Regionalprogramms belaufen sich auf ein Fördervolumen von rund 22 Millionen Euro bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 49 Millionen Euro, dessen Finanzierung nun nicht mehr gesichert ist.


Darüber hinaus sieht Saxe mit Sorge, daß neben der infrastrukturellen GA-Förderung auch die betriebliche GA-Förderung für Neuansiedlungen, Restrukturierungsmaßnahmen und Erweiterungsinvestitionen von privaten Unternehmen auf der Strecke zu bleiben droht.


Schon heute sind die westlichen Bundesländer gegenüber den östlichen Bundesländern aufgrund der unterschiedlichen Vergabe der Fördergelder im Nachteil. Beispielsweise weisen einige Orte im Süden der neuen Bundesländer zum Teil bessere Bedingungen beziehungsweise Kennziffern (Arbeitslosigkeit, Verschuldung, Kaufkraft) auf als im Westen. Diese Konkurrenz trifft auch Lübeck. Nur rund fünf Kilometer entfernt können Wirtschaftsunternehmen ganz andere, teilweise weitaus günstigere Angebote bezüglich Firmenniederlassung oder Existenzgründung gemacht werden.


Die GA-Fördermittel finanzieren sich zu 50 Prozent aus Bundesmitteln, die aber nur fließen, wenn der Landesanteil in Höhe von 50 Prozent kofinanziert wird. Für die Gewährung von GA-Fördermitteln gelten bisher folgende Voraussetzungen:

1. in Fördergebieten mit

  • ausgeprägtem Entwicklungsrückstand (A-Fördergebiete)
  • mit besonders schwerwiegenden Strukturproblemen (B-Fördergebiete)
  • mit schwerwiegenden Strukturproblemen (C-Fördergebiete)
  • mit schwerwiegenden Strukturproblemen für staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen (D-Fördergebiete)

2. Rechtsanspruch auf GA-Förderung besteht nicht

3. Eigenbeteiligung des Vorhabenträgers erforderlich


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