Innenminister genehmigt Haushalt 2002/2003 mit Auflagen

Veröffentlicht am 09.07.2002

Innenminister genehmigt Haushalt 2002/2003 mit Auflagen

Innenminister genehmigt Haushalt 2002/2003 mit Auflagen

020519R 2002-07-09

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat jetzt die Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 genehmigt. Die Genehmigung des Doppelhaushalts gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Angesichts der Finanzlage der Hansestadt Lübeck hat das Innenministerium einige Auflagen erteilt. So ist der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für beide Haushaltsjahre auf jeweils 39 Millionen Euro beschränkt worden. Von dieser Summe wiederum bedarf jede Kreditaufnahme der Einzelgenehmigung des Innenministeriums, sobald die Kreditaufnahmen den Betrag von neun Millionen Euro überschritten haben.


Das Innenministerium lobt in dem Erläuterungsschreiben zur Haushaltsgenehmigung ausdrücklich die Bemühungen der Hansestadt Lübeck, den Haushalt zu konsolidieren. Wörtlich heißt es: “Die Hansestadt Lübeck hat aufgrund der derzeitigen und auch zukünftig schlechten finanziellen Lage erkannt, daß der skizzierten Entwicklung entschieden entgegengetreten werden muß. Sie ist gefordert, auf der Grundlage der im letzten Jahr beschlossenen Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes weitere Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen, um kurz- bis mittelfristig wieder einen Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt herzustellen und um mittel- bis langfristig wieder einen freien Finanzspielraum zur Finanzierung der notwendigen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes zu erwirtschaften. Ausdrücklich begrüße ich die bisher eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen und unterstütze diese.”


Anerkannt wird zudem, daß die Defizite des ersten Doppelhaushalts in der Geschichte der Hansestadt Lübeck zum Großteil aus Fehlbetragsabdeckungen der Vorjahre resultieren. Bekanntlich ist für das Haushaltsjahr 2002 ein Fehlbedarf von 19,8 Millionen Euro eingeplant worden, wobei der Fehlbetrag aus 2000 in Höhe von 19,2 Millionen Euro vollständig abgedeckt wurde, so daß das strukturelle Defizit gerade einmal 0,6 Millionen Euro beträgt. Dieses Ergebnis erreichte die Hansestadt durch einige Besonderheiten: So wurden im Haushalt 2002 unter anderem die Zahlung eines Gewinnanteils von zwölf Millionen Euro von den Stadtwerken (Auflösung einer Gewinnrückstellung) und die Kürzung der Mittel zur Bauunterhaltung um rund drei Millionen Euro eingerechnet. Im Haushaltsjahr 2003 liegt das geplante strukturelle Defizit bei acht Millionen Euro, der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2003, der auch den abzudeckenden Fehlbetrag aus 2001 berücksichtigt, bei insgesamt 27,5 Millionen Euro.


Trotz der enormen Anstrengungen bei der Haushaltskonsolidierung wird sich die Finanzlage der Hansestadt bisherigen Berechnungen nach weiter verschlechtern und somit die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt stark belasten. Im Jahr 2001 ist die Verschuldung zwar erstmals um 5,2 Millionen Euro zurückgegangen. Das Innenministerium weist aber auf das Problem der weiter steigenden Verschuldung der Hansestadt hin: Auf der Grundlage der angegebenen Sollschulden zum 1. Januar 2002 von rund 487,2 Millionen Euro oder 2284 Euro pro Einwohner steigt die Verschuldung weiter stetig an und soll zum Ende des Jahres 2005 bereits über 530 Millionen Euro oder 2486 Euro pro Einwohner betragen.


Bei der Bewertung einzelner Haushaltsposten ibt es Lob vom Innenministerium: So zeige sich bei den Zuwendungen an soziale und ähnliche Einrichtungen, daß der Zuwendungsbetrag für 2002 ohne die Erhöhung im Bereich Kindertagesstätten gegenüber 2001 fast konstant geblieben ist. Für das Jahr 2003 steigt, trotz konstanter Zuwendungen im Bereich Kindertagesstätten, der Zuwendungsbetrag um fast 0,2 Millionen Euro. Positiv zu verzeichnen sei, daß der Gesamtbetrag der Beiträge an Vereine und Verbände gegenüber dem Vorjahr gesenkt und für beide Haushaltsjahre konstant gehalten werden konnte. “Dennoch ist aufgrund der prekären Finanzlage der Stadt der Gesamtzuwendungsbetrag sowohl an die sozialen Einrichtungen als auch an die Vereine und Verbände kritisch zu hinterfragen, insgesamt zu senken und anschließend möglichst zu deckeln, um so eine weitere Belastung des strukturschwachen Haushaltes zu verhindern.”


Das Innenministerium drängt in dem Haushaltserlaß darauf, die Einnahmesituation zu verbessern sowie die Bewirtschaftung der Ausgabeansätze restriktiv vorzunehmen. Nachdrücklich empfohlen wurde “die bereits mehrfach angesprochene Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe für Travemünde”. Erneut angemahnt wurde zudem, die Verlustabdeckungen für die städtischen Beteiligungen möglichst weiter zu senken und die Kostendeckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen zu erhöhen, “Im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen fallen besonders die unzureichenden Kostendeckungsgrade bei den Märkten, den Friedhöfen und Bestattungen sowie den Gaststätten auf”, führt das Ministerium aus.


Neben den Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sollte die Hansestadt noch einmal alle Ausgaben des Vermögenshaushaltes auf ihre Notwendigkeit untersuchen. Dabei gehe es neben einer möglichen Streichung von Maßnahmen auch darum, größere Vorhaben zu strecken oder etappenweise durchzuführen.


Deutlich wird das Ministerium auch durch seinen Hinweis, daß “insgesamt gesehen, alle öffentlichen Haushalte aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen, die besonders durch das Steuersenkungsgesetz 2001 und den Konjunktureinbruch belastet wurden, gehalten sind, sich auf ihre Kernaufgaben zu beschränken. Bei sinkenden Steuereinnahmen der öffentlichen Hand kann mithin auf Dauer das bisherige Leistungsangebot nicht aufrecht erhalten werden.” +++