Betriebskrankenkasse weist Vorwurf des Krankenhauses zurück

Veröffentlicht am 16.11.2001

Betriebskrankenkasse weist Vorwurf des Krankenhauses zurück

Betriebskrankenkasse weist Vorwurf des Krankenhauses zurück

010856L 2001-11-16

In den Lübecker Nachrichten vom 15. November wurde über Finanzierungsprobleme des Marien-Krankenhauses, die angeblich auf das Verhalten von Krankenkassen zurückzuführen sind, berichtet. Dagegen wehrt sich jetzt die Betriebskrankenkasse der Hansestadt Lübeck (BKK). Im Kern gehe es vielmehr um die Frage, ob eine im Krankenhaus durchgeführte stationäre Behandlung nicht besser und kostengünstiger mit einer ambulanten Behandlung hätte durchgeführt werden können.

Der Bericht erwähnt auch die Betriebskrankenkasse der Hansestadt Lübeck. Dazu äußert sich der Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat und stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende Gerhard Burmester wie folgt:

“Nach den gesetzlichen Vorschriften hat der Krankenhausträger durch den Aufnahmearzt oder die Aufnahmeärztin zu prüfen, ob eine stationäre oder ambulante Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist. Dieses ist eine Kostenfrage. Ärzte und Krankenhäuser sind Dienstleistungsträger im großen Bereich des Wirtschaftssektors Gesundheit und müssen sich der Prüfung ihrer angebotenen Dienstleistungen genauso unterwerfen, wie es andere Betriebe bei der Prüfung ihrer Rechnungen tun müssen.”

Es sei deshalb selbstverständlich, daß auch die Betriebskrankenkasse der Hansestadt Lübeck diese Prüfung vornähme, so Burmester weiter. “In den meisten Fällen sind die Entscheidungen der einweisenden Ärzte nicht zu beanstanden”. Das ergäbe sich schon aus der Tatsache, daß zurzeit zwischen der Betriebskrankenkasse der Hansestadt Lübeck und dem Marien-Krankenhaus lediglich neun Fälle mit einem Gesamtvolumen von unter 15 000 Mark strittig seien. +++