Bebauungspläne für Teile der “B 207 neu” werden rechtskräftig

Veröffentlicht am 29.05.2000

Bebauungspläne für Teile der “B 207 neu” werden rechtskräftig

Bebauungspläne für Teile der “B 207 neu” werden rechtskräftig

000435L 2000-05-29

Die Bebauungspläne 02.66.00 - Verlängerung Berliner Straße, 09.10.00 - B 207 neu I und 09.11.00 - B 227 neu II zur Haupterschließung des geplanten Hochschulstadtteils werden am Mittwoch, 31. Mai, rechtskräftig.

Die Bebauungspläne wurden aufgestellt, um den Bau der Verlängerung der Berliner Straße beziehungsweise des ersten Teilstückes zur B 207 neu zur Erschließung des geplanten Hochschulstadtteils zu ermöglichen. Die Verlängerung der Berliner Straße eröffnet die Möglichkeit, den geplanten Hochschulstadtteil zu entwickeln und insgesamt in das Stadtgefüge der Hansestadt Lübeck einzubinden.

Mit dem Hochsschulstadtteil soll ein neuer Stadtteil entstehen, in dem innovative Forschungs- und Studienmöglichkeiten an der Nahtstelle zwischen Medizin, Naturwissenschaften, Technik und Wohnen angesiedelt werden. Die geplante Verkehrs-erschließung des Hochschulstadtteils wird in einem Straßenprofil hergestellt, das erlaubt, daß die äußere Erschließung des Hochschulstadtteils gleichzeitig das erste Teilstück der “B 207 neu” bilden kann. Die Straße wird von der Kronsforder Allee in Verlängerung der Berliner Straße auf dem ehemaligen Bahndamm über die Bahnstrecke Lübeck - Bad Kleinen geführt, um dann auf Teilflächen der Kleingartenanlage Mühlentor parallel zur Bahnstrecke Lübeck - Ratzeburg bis zur südlichen Einfahrt in den geplanten Hochschulstadtteil - etwa auf Höhe des vorhandenen Bahnübergangs in Verlängerung des Ringstedtenweges - zu verlaufen. Der Baubeginn ist im Herbst dieses Jahres geplant. +++