BKK der Hansestadt Lübeck senkt Beiträge auf 12,5 Prozent

Veröffentlicht am 15.12.1999

BKK der Hansestadt Lübeck senkt Beiträge auf 12,5 Prozent


990967L 15. Dezember 1999

Die Betriebskrankenkasse (BKK) der Hansestadt Lübeck senkt die Versichertenbeiträge zum 1. Januar 2000 von derzeit 13 auf 12,5 Prozent. Das hat der Verwaltungsrat der BKK im Zusammenhang mit dem Haushalt 2000 beschlossen. Für die Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben - das sind bei der Hansestadt Lübeck im Regelfall die Beamten-, vermindert sich der Beitrag auf 11.1 Prozent. Damit bietet die Betriebskrankenkasse ihren derzeit 12 616 Mitgliedern - hinzugerechnet werden müssen noch 4 117 Familienversicherte - äußerst günstige Beiträge. Zum Vergleich: Die AOK in Schleswig-Holstein liegt bei 13,9 Prozent, und hält diesen Satz auch im Jahr 2000. Bei der AOK Berlin, derzeitiger Beitragssatz 14,9 Prozent, wird darüber diskutiert, ihn auf 17,1 Prozent zu erhöhen.

Von dieser Beitragsherabsetzung profitieren die Mitglieder, aber auch die Hansestadt Lübeck sowie die Medizinische Universität und private Betriebe, weil sich ihre Lohnnebenkosten ebenfalls ermäßigen.

Auch die Finanzentwicklung der BKK Lübeck ist erfreulich, teilten die alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats der BKK, Gerhard Rauhut und Gerhard Burmester, mit. Bei der letzten Sitzung des Verwaltungsrats in diesem Jahr wurde bekannt, daß das Jahr 1999 statt eines Defizits von geplanten 274 000 Mark mit einem Überschuß von knapp 1,3 Millionen Mark abschließen wird. Damit setzt die BKK ihre positive Entwicklung fort. Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Betriebsmittel und der Rücklage sind vorhanden.

Diese positive Entwicklung ist zurückzuführen auf ein bewußtes Verhalten der Mitglieder und auf eine gute Geschäftsführung der Krankenkasse. Rauhut und Burmester dankten im Verwaltungsrat den Kolleginnen und Kollegen der Betriebskrankenkasse und den Mitgliedern. Auf der Basis dieser positiven Entwicklung beschloß der Aufsichtsrat den Haushalt für das Jahr 2000, der allerdings im Hinblick auf die noch nicht zustandegekommene Reform im Gesundheitswesen eine Reihe von Unabwägbarkeiten enthält. Der Haushalt der Betriebskrankenkasse für 2000 ist jedoch für die Aufsichtsbe-hörde genehmigungsfähig. +++