Veröffentlicht am 01.02.1999

Alte 68er treten ab

Alte 68er treten ab

In der Politik haben sie ihr Ziel erreicht, von Lübecks Straßen verschwinden sie - die 68er: Etliche alte Straßenleuchten in Travemünde, St. Jürgen und St. Gertrud, die über-wiegend aus den Jahren 1968/69 stammen, werden in Kürze durch moderne, energie-sparende ersetzt. Das ist nötig, weil die Stahlrohrmasten der Lampen stark angerostet sind, teilte der Bereich Verkehr, Abteilung Beleuchtung, mit. Die neuen Leuchten wurden in den vergangenen Tagen in Travemünde in folgenden Straßen aufgestellt: Lembke-straße, Pamir- und Passatweg sowie Alfred-Hagelstein-Straße. In St. Jürgen werden innerhalb der nächsten Wochen Lampen in der Robert-Koch-Straße, am Friedrich-Ebert-Hof und in der Kastorpstraße sowie in der Luisenstraße in St. Gertrud erneuert. In der Lembke- und in der Kastorpstraße wurden bereits im vergangenen Jahr einige Masten ersetzt, die zu stark durchrostet waren, um bis jetzt stehen zu bleiben.

In allen genannten Straßen werden beziehungsweise wurden neue Stahlrohrmasten mit energiesparenden Aufsatzleuchten aufgestellt. Eine Ausnahme gilt in der Luisenstraße. Dort sind neue Auslegermasten mit einer Lichtpunkthöhe von acht Metern geplant. Die Kosten betragen in der Lembke- und der Luisenstraßen aufgrund der dortigen Größenordnung der Maßnahmen rund 40 bis 45 000 Mark. In den anderen Straßen liegen die Aufwendungen zwischen 8000 und 19 000 Mark.

Die Hansestadt Lübeck erhebt gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabenge-setzes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung Beiträge von den betroffenen Grundstückseigentümern beziehungsweise Erbbauberechtigten. Der Bereich Verkehr, Verwaltungsabteilung, schreibt alle betroffenen Grundstückseigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigten in den nächsten Wochen an und informiert sie über die anstehende Beitragsbelastung. Auskünfte zum technischen Ablauf erteilen Rüdiger Plath unter der Rufnummer (0451) 40 88 74 0, sowie Thomas Jessen und Christian Bergmann unter (0451) 122 60 31 und 122 60 34 zum Betragsrecht. +++