Schulentwicklung planen

Leistungsbeschreibung

Bei der Planung Ihrer Schulentwicklung berücksichtigen Sie die Pläne der umliegenden Schulträger. Sie schreiben Ihre Planung regelmäßig fort und nehmen an der Abstimmung zur Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene teil.

Sie beziehen gegebenenfalls die Beruflichen Gymnasien mit ein, um eine ausreichende Anzahl von Plätzen in der Oberstufe sicherzustellen.

Verfahrensablauf

  • Sie erstellen den Schulentwicklungsplan und berücksichtigen dabei
    • Die Pläne der umliegenden Schulträger
    • Die Abstimmung auf Kreisebene
    • Schulgebäude und –anlagen
    • Verwaltungs- und Hilfspersonal
    • Ihren Sachbedarf.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Sie sind Schulträger

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schulentwicklungsplan

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

Geltungsdauer

Geltungsdauer: 5 Jahre

Hilfe & Kontakt:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Anschrift

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer