ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01578

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I.              Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße/ Roddenkoppel wird gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 1) beschlossen.

II.              Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre ist gemäß § 16 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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siehe Anlage

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Die bei der Aufstellung der Veränderungssperre beteiligten Bereiche wurden über die vorgesehene Verlängerung der Geltungsdauer informiert.

 

1.300 Recht

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

5.631 Bauordnung

5.691 Lübeck Port Authority

Ergebnis:

 

Zustimmend; keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Ausnahme von der Verände-rungssperre nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durcheine Pflichtaufgabe der Gemeinde nach dem BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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