Inventarisation
Denkmale erfassen. Geschichte bewahren.
Die Denkmalerfassung (Inventarisation) gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Lübecker Denkmalschutzbehörde und bildet das Fundament jeder verantwortungsvollen Denkmalpflege. Sie beginnt damit, Denkmale zu erkennen, zu bewerten, zu beschreiben, fachlich zu begründen und umfassend zu dokumentieren. Dabei sammelt die Behörde alle relevanten Informationen zur Objektgeschichte und zu dessen Besonderheiten. Hierzu betreibt sie gründliche Quellenrecherche in Archiven, wertet Pläne, Akten und Publikationen aus und fügt die verschiedenen Informationen zu einem vollständigen Gesamtbild zusammen.
Auf dieser Grundlage wird wissenschaftlich untersucht, ob ein Objekt in die Denkmalliste aufgenommen wird. Dieses Verzeichnis pflegt die Behörde fortlaufend, ergänzt neue Erkenntnisse und aktualisiert ältere Einträge, wenn sich der Forschungsstand weiterentwickelt.
Ein Objekt gilt als Denkmal, wenn es die gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllt. Schutzzonen können Welterbestätten oder Denkmalbereiche sein. Kulturdenkmale können Sachen (bauliche Anlagen), Gruppen von Sachen (Mehrheiten von baulichen Anlagen oder Sachgesamtheiten), Teile von Sachen (Teile von baulichen Anlagen), Gründenkmale oder bewegliche Kulturdenkmale aus vergangener Zeit sein, deren Erforschung oder Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, technischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegt.