ALLRIS - Auszug

26.06.2014 - 10.9 Veränderungssperre für den Geltungsbereich des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

I.              Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße/ Roddenkoppel wird gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 1) beschlossen.

II.              Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre ist gemäß § 16 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              32

Nein-Stimmen:              15

Enthaltungen:              1

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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