Kostenübernahme Familienplanung
Verhütungsmittel in Lübeck
Lübecker*innen, die staatliche Leistungen oder ein geringes Einkommen beziehen, können seit dem 1. Juni 2026 wieder Anträge auf Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütung (inkl. Sterilisation) stellen.
Wo beantrage ich die Leistung und wer beantwortet mir Fragen dazu?
Alle fünf Lübecker Schwangerenberatungsstellen beraten zur Kostenübernahme:
Für die Antragstellenden gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie wohnen in Lübeck und
- sind mindestens 22 Jahre alt (davor bezahlt die Krankenkasse die Kosten) und
- erhalten Grundsicherung, Kinderzuschlag, Ausbildungsförderung nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- haben ein Einkommen, das unter einer bestimmten Grenze liegt.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie gebündelt im Faltblatt
Familienplanung ist ein Menschenrecht. Aber viele Menschen (v.a. Frauen) in Deutschland können sich die Kosten für Pille, Spirale und Co. nicht leisten. Zu diesem Ergebnis kam Abschlussevaluation zum Modellprojekt "biko - Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung". Nötig wäre daher eine bundeseinheitliche Regelung der Kostenübernahme.
Viele Jahre hat die Hansestadt Lübeck die Kosten übernommen. Aufgrund der Haushaltslage der Hansestadt Lübeck hat die Lübecker Bürgerschaft im Herbst 2025 entschieden, die sog. „Freiwillige Leistung" der Kostenübernahme für Mittel der Familienplanung (Verhütung) für Menschen (v.a. Frauen) mit geringen Einkommen oder im Bezug verschiedener Sozialleistungen nicht weiter kommunal unterstützen zu können.
Die Schwangerenberatungsstellen haben sich um eine Alternative bemüht - mit großem Erfolg: Die Possehlstiftung hat ein Budget von 80.000 € für ein Jahr bewilligt.
Kein Rechtsanspruch
Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um ein gesetzlich verankertes Angebot handelt, sondern um eine durch eine Stiftung ermöglichte Hilfe für die Betroffenen.
Für ein Jahr (bis 31.05.2027) steht eine begrenzte Summe zur Verfügung. Das Projekt ist als eine Überbrückung zu verstehen. Denn die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ist noch immer nicht gesetzlich geregelt.
Historie der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln in Lübeck
2012: In Lübeck wurden erstmals 2012 im Rahmen eines Modellprojekts die Kosten übernommen.
2016: In den Jahren 2016 bis 2019 wurde die Finanzierung der Kostenübernahme im Rahmen des bundesweiten Projekts „biko" vom Bund getragen.
“biko - Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung” (Modellprojekt gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Umfassende Infos zum Projekt und der Auswertung: www.biko-verhuetung.de
2019: Zwischen 2019 und 2025 gab es wieder eine kommunal finanzierte Kostenübernahme.
Ärztlich verschriebene Verhütungsmittel konnten über die Schwangerenberatungsstellen beantragt werden, auch von Geringverdienerinnen. Die Kosten trug die Hansestadt Lübeck im Rahmen eines freiwilligen, finanziell begrenzten Fonds.