Stadtverwaltung

Aufgaben, Funktionen und Zuständigkeiten

Die Hansestadt Lübeck ist eine kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein. Deshalb fallen in ihren Zuständigkeitsbereich nicht nur die Aufgaben einer Gemeinde oder eines Landkreises, sondern die Stadtverwaltung nimmt auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden im Namen des Staates wahr.
Zu den vielfältigen Aufgaben zählen beispielsweise der Bau von Schulen, die Aufstellung von gemeindlichen Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, der Bau von Ortsstraßen, Melde- und Passangelegenheiten, die städtische Kulturarbeit oder die Durchführung von Landtags- und Bundestagswahlen .

Die Stadtverwaltung der Hansestadt Lübeck ist in fünf Fachbereiche gegliedert. Ihnen stehen der Bürgermeister sowie vier Senator:innen vor, die alle hauptamtlich tätig sind.

Organigramm der Hansestadt Lübeck

Stadtspitze

Stadtpräsident Henning Schumann (CDU)

Aufgaben des Stadtpräsidenten

Die Funktion und die Aufgaben des Stadtpräsidenten regeln sich nach § 33 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck (hier § 3).

Der Stadtpräsident wurde durch die Lübeck Bürgerschaft gewählt. Dasselbe gilt für seine:n Vertreter:in.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die jetzige Wahlperiode dauert von 2023 bis 2028. Eine Neuwahl erfolgt im selben Turnus wie die Kommunalwahlen.

Der Stadtpräsident vertritt die Belange der Bürgerschaft gegenüber dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, der als Chef für die Verwaltung verantwortlich ist. Er vertritt bei öffentlichen Anlässen die Bürgerschaft sowie gemeinsam mit dem Bürgermeister die Hansestadt Lübeck. Dadurch absolviert er jährlich sehr viele öffentliche Auftritte, nicht nur in Lübeck, sondern bundesweit und teilweise sogar im Ausland. Er trifft dabei Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Institutionen, Firmen, Vereine und Verbände.

Der Stadtpräsident leitet die Sitzungen der Bürgerschaft, die in dieser Wahlperiode aus 49 Mitgliedern besteht. Er hat ihre Aufgaben gerecht und überparteilich wahrzunehmen, sowie die Würde und Rechte der Bürgerschaft zu wahren und ihre Arbeit zu fördern. In den Sitzungen handhabt er die Ordnung und übt das Hausrecht aus.

Der Stadtpräsident leitet ebenfalls die Sitzungen des Ältestenrates, der vor den Sitzungen der Bürgerschaft tagt und teilweise auch im Rahmen einer Bürgerschaftssitzung.

Seine Aufgaben nimmt der Stadtpräsident ehrenamtlich wahr. Ihm steht im Rathaus ein Büro zur Verfügung. Als Organisationseinheit der Verwaltung ist das Büro der Bürgerschaft für die Belange des Stadtpräsidenten und des Stadtpräsidiums (also der Bürgerschaft) zuständig. Das Büro der Bürgerschaft besteht zur Zeit aus 4 MitarbeiterInnen. Der Beirat für Senior:innen ist dem Büro der Bürgerschaft ebenfalls zugeordnet. An den Sitzungen dieses Beirates nimmt der Stadtpräsident teilweise auch in beratender Funktion teil.

Bürgermeister Jan Lindenau (SPD)

Senatorin Pia Steinrücke (SPD)

Leiterin Fachbereich 2 (Wirtschaft und Soziales)

geboren am 4. September 1972 in Bocholt, verheiratet, eine Tochter

Studium:

  • Masterstudium Sozialmanagement, Master 2014
  • Studium der Sozialarbeit, Diplom 2003

Beruflicher Werdegang:

  • Stadträtin für Bildung, Jugend und Soziales, Lüneburg
  • Fachbereichsleiterin Soziales und Bildung, Lüneburg
  • Geschäftsbereichsleiterin Soziale Dienste, Bocholt

Hobbys:

  • Kochen
  • Hund Bruno

Sonstige Funktionen:

  • Mitglied der SPD

Senator Ludger Hinsen (Parteilos)

Senatorin Monika Frank (SPD)

Senatorin Joanna Hagen (Parteilos)

Aufgaben des Bürgermeisters

Der Bürgermeister ist der Verwaltungschef der Hansestadt Lübeck. Damit ist er der oberste Dienstvorgesetzte der Beamt:innen und Arbeitnehmer:innen der Stadtverwaltung.

Er leitet die Verwaltung nach den Zielen und Grundsätzen der Bürgerschaft und im Rahmen der von ihr bereit gestellten finanziellen Mittel. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören nach der Gemeindeordnung u.a. die:

  • Ausführung von Gesetzen
  • Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen der Bürgerschaft und ihrer Gremien
  • Erfüllung von Aufgaben, die der Stadt vom Bund oder dem Land übertragen wurden
  • Bewirtschaftung des städtischen Haushaltes
  • Vertretung der Stadt gegenüber den Gebietskörperschaften
  • Rechenschaftslegung über die Tätigkeit der Verwaltung gegenüber der Bürgerschaft und ihren Gremien.

Selbstverständlich kann der Bürgermeister nicht all diese Aufgaben persönlich wahrnehmen. Deshalb delegiert er einen großen Teil der Aufgaben an die zuständigen Fachbereiche und deren Bereiche, die über die notwendigen Kompetenzen zur Ausführung verfügen. Hierfür wird den Fachbereichen ein Budget zugeteilt. Die Fachbereiche berichten dann regelmäßig dem Bürgermeister über den Erfolg ihrer Arbeit. Somit ist der Bürgermeister in der Lage, die Erfüllung der Aufgaben, die Zusammenarbeit der Fachbereiche und die Einhaltung der Budgets zu steuern. Hierüber berichtet er regelmäßig dem Hauptausschuss und der Bürgerschaft.

Darüber hinaus vertritt der Bürgermeister die Verwaltung gegenüber der Öffentlichkeit auf Veranstaltungen und vor der Presse, ist Ansprechpartner für Investoren und häufig die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen haben.

Aufgaben der Senatorinnen und Senatoren

Die Senatorinnen und Senatoren unterstützen den Bürgermeister bei der Erfüllung seiner Aufgaben und sind Experten in ihren Fachgebieten. Sie fungieren als Fachbereichsleitungen und führen ihren jeweiligen Fachbereich personell und koordinieren die Zusammenarbeit der einzelnen ihnen unterstellten Bereiche. Diese Bereiche sind auch fachlich so aufgeteilt, dass ähnliche Kompetenzen zusammen gefasst sind, um möglichst effektiv miteinander arbeiten zu können. Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck gliedert sich in fünf Fachbereiche.

So sind im Fachbereich Planen und Bauen alle Aufgaben gebündelt, die mit der Planung, dem Aufbau, der Instandsetzung und Erhalt der städtischen Infrastruktur zu tun haben. (Senatorin Joanna Hagen)

Der Fachbereich Kultur und Bildung umfasst jene Aufgabenbereiche, wie die Lübecker Museen und Kultureinrichtungen, aber auch die Denkmalpflege, das Stadtarchiv, den Sport und die Lübecker Schulen und Kindergärten, sowie das Jugendamt. (Senatorin Monika Frank)

Ein weiterer Fachbereich befasst sich mit klassischen Aufgaben des Staates, wie dem Pass- und Meldewesen, Gewerbeangelegenheiten, der Ausländerbehörde sowie der Bußgeldstelle, der Kfz-Zulassung, der Führescheinstelle oder dem Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz sowie dem Lübecker Rettungsdienst. Dieser Fachbereich trägt die Bezeichung Umwelt, Sicherheit und Ordnung, dem darüber hinaus auch das Standesamt und der Stadtwald zugeordnet sind. (Senator Ludger Hinsen)

Auch um alle wesentlichen Sozialleistungen kümmert sich ein ganzer Fachbereich der Wirtschaft und Soziales heißt. Hier werden Anträge der Bürgerinnen und Bürger bearbeitet, die Ansprüche auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern haben. Im Gesundheitsamt sind Beratungsstellen zur Krankheitsprävention und bei Suchtproblematiken angesiedelt. Aber auch die Senioreneinrichtungen werden in diesem Fachbereich gesteuert. Weiterhin gibt es eine Koordinationsstelle für die Wirtschaft und auch die städtischen Grundstücke werden hier verwaltet. (Senatorin Pia Steinrücke)

Der vom personellen und budgetmäßigen Umfang kleinste Fachbereich ist dem Bürgermeister selbst unterstellt, welcher hauptsächlich für den Rest der Verwaltung tätig ist und administrative Aufgaben ausübt. So gibt es einen Personal- und Organisationsservice, der sich um alle Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Nachwuchs sowie die Aus- und Fortbildung kümmert. Die städtische Informationstechnik und die Logistik sind hier angesiedelt. Vom Fachbereich des Bürgermeisters werden auch die Wahlen und Bürgerschaftssitzungen organisiert sowie Steuern und ein Teil der öffentlichen Abgaben erhoben. Aber auch der Haushalt der Hansestadt Lübeck wird hier erstellt und bewirtschaftet. (Bürgermeister Jan Lindenau)

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