Natura 2000-Gebiete
Schutz nach europäischem Recht
Nach europäischem Recht müssen die Mitgliedsländer – so auch Deutschland – sogenannte Natura 2000-Gebiete festlegen und sie nach Bundes- und Landesrecht unter Schutz stellen. Zu den Natura 2000-Gebieten gehören Europäische Vogelschutzgebiete und Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, sogenannte FFH-Gebiete. Weitergehende Informationen zu "Natura 2000" erhalten Sie auf der Themenseite des Landesministeriums.
Europäische Vogelschutzgebiete in Lübeck
- Ostseeküste am Brodtener Ufer
- Traveförde
- Grönauer Heide
FFH-Gebiete in Lübeck
- Friedhofseiche Genin
- Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee
- Herrnburger Dünen
- Lauerholz
- Moorwälder am Wesloer Moor und am Herrnburger Landgraben
- NSG Dummersdorfer Ufer
- Ostseeküste am Brodtener Ufer
- Traveförde und angrenzende Flächen
- Travetal
- Waldhusener Moore und Moorsee
- Wüstenei