Beglaubigungen für das Mitführen
von Betäubungsmitteln
Notwendig bei Reisen ins Ausland
Wer bei Reisen ins Ausland Betäubungsmittel oder andere bescheinigungspflichtige Medikamente mitführen möchte, benötigt ein vom verschreibenden Arzt / Ärztin ausgestelltes Dokument. Dieses wird vom Amtsärztlichen Dienst nach Terminabsprache beglaubigt.
1. Länder innerhalb des Schengener Abkommen
Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn
Bitte bringen Sie zu dem Termin folgende Unterlagen mit:
- Formular ausfüllen lassen vom behandelnden Arzt
- Das Ausweisdokument, das auf der Reise mitgeführt wird
- Bei Kindern: Wenn der Name des Kindes vom vorstelligen Erziehungsberechtigten abweicht, ist zusätzlich eine Geburtsurkunde vorzulegen
- Im Vertretungsfall ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich
- 10,00 Euro pro Medikament in bar (elektronische Zahlungsmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung)
Eine telefonische Terminvereinbarung, min. 14 Tage vor Reiseantritt, ist zwingend erforderlich.
2. Länder außerhalb des Schengener Abkommen
Bitte informieren Sie sich vorab über die aktuellen Bestimmungen des Ziellandes!
Bitte bringen Sie zu dem Termin folgende Unterlagen mit:
- Formular ausfüllen lassen vom behandelnden Arzt
- Das Ausweisdokument, das auf der Reise mitgeführt wird
- Bei Kindern: Wenn der Name des Kindes vom vorstelligen Erziehungsberechtigten abweicht, ist zusätzlich eine Geburtsurkunde vorzulegen
- Im Vertretungsfall ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich
- 10,00 Euro pro Medikament in bar (elektronische Zahlungsmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung)
Eine telefonische Terminvereinbarung, min. 14 Tage vor Reiseantritt, ist zwingend erforderlich.
Kontakt
Amtsärztlicher Dienst
Servicezeiten
- Montag
- 08:00 – 14:00 Uhr
- Dienstag
- 08:00 – 14:00 Uhr
- Mittwoch
- 08:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag
- 08:00 – 17:00 Uhr
- Freitag
- 08:00 – 12:00 Uhr
Für persönliche Anliegen oder Untersuchungen ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.