Städtebauliche | Maßnahme Schrangen
Vom Provisorium zum Ort der Begegnung
Die Neugestaltung des Schrangen ist eine Einzelmaßnahme im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Altstadt“ der Hansestadt Lübeck auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen (VU) und eines integrierten städtebaulichem Entwicklungskonzepts (IEK). Die ursprüngliche Planung konnte 2013 lediglich in Teilen umgesetzt werden, so dass der östliche Bereich des Schrangen zunächst als Provisorium hergestellt wurde. Mit dem Umbau der südlichen ehemaligen Karstadt-Immobilie zum Bildungshaus konnte die Maßnahme wieder aufgegriffen und neu gedacht werden. Entstehen soll künftig ein attraktiver und lebendiger öffentlicher Platz für Aufenthalt, Begegnung und Bespielung mitten im Herzen der Lübecker Altstadt.
Um bestmögliche Ansätze für eine bedarfsgerechte und zukunftsgemäße Gestaltung des Platzes zu finden, führt die Hansestadt Lübeck im zweiten Halbjahr 2026 einen städtebaulichen Wettbewerb durch. Europaweit erhalten Landschaftsarchitekten und Architekten die Möglichkeit, ihre Entwurfsideen für die künftige Gestaltung des Schrangen einzureichen. Die ausgewählte Entwurfsidee wird anschließend im Jahr 2027 in Zusammenarbeit zwischen dem Planungsbüro und der Stadt zu einer ausführbaren Planung konkretisiert und soll im Jahr 2028 baulich umgesetzt werden.
Die Planung und Umsetzung der neuen Gestaltung des Schrangen wird anteilig mit Fördermitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ finanziert.
Beschlussvorlagen
Das Vorhaben beruht auf folgenden Beschlüssen der Lübecker Bürgerschaft:
- Beschluss „Vorbereitende Untersuchung Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" (VO/2014/02153) vom 29.01.2015
- Beschluss „Lübeck „Altstadt“ – Planerische Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (VO/2019/08079) vom 26.09.2019
- Beschluss „Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept" (VO/2019/07798) vom 29.08.2019
- Beschluss „Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK)" (VO/2020/08959) vom 27.08.2020
- Beschluss „Erteilung eines Projektauftrags zur städtebaulichen, konzeptionellen Auseinandersetzung mit dem Schrangen in Verbindung mit den Planungen zum ‚Mixed-Use-Konzept Haus B‘ (ehem. Karstadt Sport Gebäude, Königstraße)“ (VO/2024/13351) vom 26.09.2024
Kontakt
Sie haben allgemeine Fragen oder Anmerkungen zur Neugestaltung Schrangen? Dann wenden Sie sich gern über unser Postfach schrangen@luebeck.de an das Projektteam - Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
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