Halbinsel Priwall
Strand, Dünenlandschaft und eine neue Promenade
Der Priwall zwischen Ostsee und Trave gehört seit 1226 zu Lübeck. Er lässt sich am besten mit der Personenfähre erreichen. Hier gibt es den ursprünglichen Naturstrand mit sanften Dünen und angrenzendem Wäldchen. Außerdem bieten sich hier beste Bedingungen für Familien mit Kleinkindern, denn besonders auf dem Priwall fällt der Strand ganz sanft ab und die Knirpse können gefahrlos im seichten Wasser plantschen. Kleine Abenteurer finden ganz sicher Spaß an den heimischen Muscheln, ob zum Verzieren der Sandburg, als Andenken für Zuhause oder als Geschenk für Mama. Baltische Plattmuscheln, Sandklaffmuscheln, Miesmuscheln und Herzmuscheln warten darauf gefunden zu werden.
FKK und Hunde erlaubt
Auf dem Priwall befindet sich ebenfalls ein FKK Bereich sowie ein Hundestrand.
Heimische Tierwelt
Ein echtes Paradies für viele Tierarten ist die 30 Hektar große Weide in der Mitte des Naturschutzgebietes: Als so genannte „Feuchtwiese" beinhaltet sie zahlreiche Feuchtflächen und winzige Sölle (Teiche) – der perfekte Lebensraum für Laubfrösche, Ringelnattern und Libellen. Auch Fledermäuse, Kiebitz, Rotschenkel und Schafstelze können hier beobachtet werden. Zudem rasten und brüten hier seltene Arten und zwischen Dünen und Wald wachsen Strandroggen und Sanddorn.
Priwallpromenade
Eine ungezwungene maritime Atmosphäre bietet die neue Priwallpromenade: Travemünde Waterfront ist ein besonderes Ferienprojekt mit einer einmaligen Wasserlage. Die Viermastbark Passat, die Marina, die Shops und Restaurants - und das alles mit dem einlaigen Blick über die Trave auf Travemündes Altstadt.
Im Ostseeheilbad Travemünde wird eine Kurabgabe für Übernachtungsgäste beziehungsweise eine Strandbenutzungsgebühr für Tagesgäste erhoben.
Kurabgabe
15.05. - 14.09.: 3,50 €
01.01. - 14.05. und 15.09. - 31.12.: 2,00 €
Die Kurabgabe wird von allen natürlichen Personen die im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen oder eine Unterkunft innehaben, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd), als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen die Möglichkeit geboten wird, öffentliche Einrichtungen zu benutzen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Strandbenutzungsgebühr ist in der Kurabgabe enthalten.
Strandbenutzungsgebühr
15.05. - 14.09.: 3,50 € (ab 15 Uhr 2,00 €)
Gebührenfrei ist der Strand am Brodtener Ufer.
Von der Strandbenutzungsgebühr befreit sind:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100.
- Die Begleitperson eines Schwerbehinderten, sofern eine ständige Begleitung notwendig ist und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist
- alle Ostseecard-Inhaber:innen
- Personen mit Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck
- Studierende an den Hoch- und Fachhochschulen in der Hansestadt Lübeck mit gültigem Studierendenausweis
- Auszubildende und Anwärter:innen im Vorbereitungsdienst, die an Lehrgängen oder Berufsschulunterricht in Lübecker Bildungseinrichtungen teilnehmen mit entsprechendem Nachweis
- Teilnehmer:innen an den Lehrgängen der Berufsbildungsstätte der Handwerkskammer und der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule auf dem Priwall
Die Strandbenutzungsgebühr wird zur Deckung der Kosten für Betrieb und Unterhaltung des Strandes und der Liegewiese (Grünstrand) erhoben.