Kulturförderung
Kulturelle Vielfalt stärken
Die in der Hansestadt Lübeck tätigen Künstler:innen, kulturellen Vereine, Institutionen und Initiativen sind wichtige Träger unseres lebendigen und vielfältigen kulturellen Lebens. Das Kulturbüro unterstützt die Vielfalt der lokalen und regionalen Kulturlandschaft, indem jedes Jahr ein städtischer Kulturetat zur Verfügung gestellt wird. Finanziell gefördert werden sowohl Institutionen als auch öffentlich zugängliche Kunst- und Kulturprojekte in Lübeck.
Aktuelles
Antragsstellung institutionelle Förderung für die Förderperiode 2028 – 2030 bis zum 30.09.2026 möglich
Vom 01.07. bis 30.09.2026 haben gemeinnützige Kultureinrichtungen, die seit mindestens drei Jahren das kulturelle Leben der Hansestadt bereichern, die Möglichkeit, einen Antrag auf institutionelle Förderung für den Förderzeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2030 im Kulturbüro (Bewilligungsbehörde) einzureichen. Angesprochen sind insbesondere die bereits vom Kulturbüro institutionell geförderten Einrichtungen, aber ebenso auch alle noch nicht vom Kulturbüro institutionell geförderte gemeinnützige Kultureinrichtungen. Ausgenommen sind Institutionen, die bereits von einem anderen Verwaltungsbereich der HL institutionell gefördert werden (Ausschluss Doppelförderung) und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die aktuellen »Förderbedingungen Institutionelle Förderung« sind unter wichtige Downloads zu finden. Das Kulturbüro sendet nach einem persönlichen Beratungsgespräch gerne die notwendigen Antragsunterlagen zu.
Projektförderung
Das Kulturbüro fördert künstlerisch-kulturelle Projekte von Lübecker Kulturschaffenden, deren Projekte in Lübeck stattfinden. Die Zuwendung erfolgt auf Basis der Antragstellung im Rahmen einer Projektförderung. Hierfür stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.
- Allgemeine Projektförderung:
Gefördert werden öffentliche Veranstaltungen und Projekte aus allen Sparten und Kunst- und Kulturfeldern, die das kommunale Kulturangebot ergänzen und bereichern. Hierfür stehen in 2026 70.000 € zur Verfügung. - Soziokultur und Stadtteilkultur:
Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von soziokulturellen Projekten in allen Lübecker Stadtteilen. Hierfür stehen in 2026 70.000 € zur Verfügung. - Freie Darstellende Künste:
Im Zeitraum 2025–2026 stehen für die weitere Profilierung und Professionalisierung der Akteur:innen der freien darstellenden Künste 59.000 € jährlich zur Verfügung.
Förderbedingungen Projektförderung
Übersicht der Fördermöglichkeiten
Liste der in 2025 geförderten Projekte (Antragstellende und Titel)
Institutionelle Förderung
In der aktuellen Förderperiode (2025 bis 2027) werden folgende sechzehn Einrichtungen gefördert:
- Bücherpiraten e.V.
- Defacto Art e.V.
- Förderkreis Kommunales Kinos e.V.
- Gemeinschaft Lübecker Künstlerinnen und Künstler e.V.
- Interkulturelle Begegnungsstätte e.V. - Haus der Kulturen
- KOLK 17 gGmbH - Figurentheater & Museum
- KulturTafel Lübeck e.V.
- Lübecker Musikschule der GEMEINNÜTZIGEN
- Musikkultur Lübeck e.V.
- Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH
- Niederdeutsche Bühne Lübeck e.V.
- Overbeck-Gesellschaft Verein von Kunstfreunden e.V.
- Taschenoper Lübeck e.V.
- Theater am Tremser Teich gGmbH
- Theater Combinale (Taktlos Theater e.V.)
- Tontalente e.V.
Institutionelle Förderung bietet nicht-kommunalen Kultureinrichtungen und Vereinen eine dreijährige Planungssicherheit, um den Betrieb zur Durchführung von ganzjährigen oder wiederkehrenden Kunst- und Kulturangeboten zu gewährleisten. Die institutionelle Förderung ist - im Unterschied zur Projektförderung - eine finanzielle Absicherung einer Einrichtung bezogen auf die Gesamtheit ihrer Tätigkeiten (Globalförderung). Sie ist Ausdruck gesamtstädtischer Anerkennung und gesellschaftlicher Wertschätzung für die zusätzlich zum kommunalen Angebot geleistete Kulturarbeit.
Antragsfristen
- Anträge für die Förderperiode 2028 bis 2030 können vom 01.07. bis zum 30.09.2026 gestellt werden.
Antragstellung
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kultureinrichtungen, die seit mindestens drei Jahren das kulturelle Leben der Hansestadt bereichern. Bitte beachten Sie darüber hinaus die Förderbedingungen Institutionelle Förderung. Eine vorherige Beratung durch das Kulturbüro wird empfohlen. Die notwendigen Antragsformulare stellt Ihnen das Kulturbüro gern auf Anfrage zur Verfügung.
Kontakt
Projektförderung
Andrea Krüger-Hansen
(0451) 122 4101
Heide Klingelhöfer
(0451) 122 4183
Institutionelle Förderung
Heide Klingelhöfer
(0451) 122 4183
heide.klingelhoefer@luebeck.de