Schule
Infos zu Schulwahl und Schulwechsel
Sie haben Fragen oder Anliegen zum Schulbesuch oder den Schulen in Lübeck? Sie benötigen Beratung in schulischen Fragen?
Der Schulträger - der Bereich Schule und Sport der Hansestadt Lübeck - und die Schulaufsicht - das Schulamt in der Hansestadt Lübeck als untere Schulaufsicht und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als obere Schulaufsicht - haben unterschiedliche Zuständigkeiten für die Schulen in Lübeck.
Schulträger
Bereich Schule und Sport der Hansestadt Lübeck
Aufgaben des Schulträgers / des Bereichs Schule und Sport der Hansestadt Lübeck sind u.a.:
- Bau, Unterhaltung, Erweiterung und Instandsetzung der Schulgebäude in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement GMHL
- Betreuung und Instandhaltung der Sportstätten, Sportförderung und Sportentwicklungsplanung
- Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schule
- Medienentwicklungsplanung
- Festlegung des Schulbezirks der Grundschule, Schulentwicklungsplanung
- Vermietung von Schulräumen und Sporthallen
- Einstellung des nicht lehrenden (oder auch technischen) Personals (z.B. Sekretär:innen, Schulsozialarbeit; für die Hausmeister:innen ist das GMHL zuständig)
- Beförderung von Schüler:innen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
- Koordination schulische Ganztags- und Betreuungsangebote
- Koordination Schulsozialarbeit
Bildungsmonitoring; Schulstatistiken - Bildungsfonds
Kontakt
Schulaufsicht
Schulamt in der Hansestadt Lübeck / Untere Schulaufsicht / Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Das Schulamt in der Hansestadt Lübeck ist zuständig für die Dienst- Rechts- und Fachaufsicht über die Grundschulen, Förderzentren und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe in Lübeck. Es ist die vorgesetzte Dienststelle der Lehrkräfte und Schulleitungen dieser Schulen. Unter anderem gehören hierzu folgende Themen:
- Fragen zur Beschulung, wie
- Inklusion / sonderpädagogische Förderung
- Lese-Rechtschreibschwäche
- Deutsch als Zweitsprache
- Übergang Kita-Schule / Einschulung
- Beurlaubungen vom Schulbesuch (über 6 Wochen hinaus)
- Übergang in die weiterführenden Schulen
Schulwechsel - Übergang Schule – Beruf
Zentrale Abschlussprüfungen zum ESA und MSA - Externe Schulabschlüsse
Kontakt
Schulamt in der Hansestadt Lübeck / Untere Schulaufsichtsbehörde
Ansprechperson
Obere Schulaufsicht / Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Für Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Gymnasien und die beruflichen Schulen liegt die Schulaufsicht im Ministerium. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Schulpsychologische Beratungsstelle
Der schulpsychologische Dienst der Hansestadt Lübeck ist für die allgemein bildenden Schulen und Förderzentren zuständig.
Tätigkeitsfelder:
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten bei schulbezogenen Problemen,
- Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
- Lehrkräftefortbildung und
- Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge.
Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes. Die Schulpsycholog:innen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis und ist unentgeltlich.
Flyer Schulpsychologische Beratung
Links zu den Kurzinformationen:
Schulpsychologische Beratungsstelle
Ansprechperson
Öffnungszeiten
- Montag
- 9:00 - 16:00 Uhr
- Dienstag
- 9:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch
- 9:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag
- 9:00 - 13:00 Uhr
- Freitag
- 9:00 - 16:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.