Steuererleichterungen
Zukunft finanziert Vergangenheit.
Neben der direkten Förderung durch Zuwendungen gibt es Steuererleichterungen als Ausgleich für die möglichen höheren Kosten im Rahmen des Denkmalschutzes. Um diese in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Steuerbescheinigung für das Finanzamt. Die Steuerbescheinigung wird für die Hansestadt Lübeck vom Bereich Archäologie und Denkmalpflege ausgestellt und kann für Kulturdenkmale beantragt werden, an denen Maßnahmen zur Erhaltung oder zu deren sinnvollen Nutzung erforderlich waren.
Wichtig ist folgende Voraussetzung:
Eine vorherige, detaillierte Abstimmung der gesamten Maßnahme mit der Denkmalschutzbehörde sowie eine denkmalgerechte Ausführung. Eine nachträgliche Abstimmung oder denkmalrechtliche Genehmigung kann nicht anerkannt werden.
Nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Originalrechnungen erstellt die Denkmalschutzbehörde auf Antrag eine Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Bescheinigungsrichtlinien zur Durchführung der §§ 7i, 10f, 11b und 10g Einkommensteuergesetz. Das Bescheinigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Der Gebührensatz ergibt sich aus dem Allgemeinen Gebührentarif in der Anlage zur Verwaltungsgebührenverordnung (VerwGebVO) vom 26.09.2018 (GVOBl. 2018, 476) in der jeweils geltenden Fassung. Demnach wird gemäß Tarifstelle 27.1.9 des Allgemeinen Gebührentarifs (Anlage zur VerwGebVO) derzeit für eine Bescheinigung nach §§ 7i, 10f, 11b und 10g EStG eine Gebühr in Höhe von 0,50 % der Bescheinigungssumme, mindestens jedoch 50,00 Euro je Bescheinigung fällig.
Informationen zu erwarteten Steuervorteilen erhalten Sie bei einer Steuerberatung oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Sprechen Sie uns gerne an!