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Untersuchungen im Auftrag

von Privatpersonen

Amtsärztliche Gutachten im Auftrag von Privatpersonen werden auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben erstellt wie beispielsweise Atteste über Prüfungsunfähigkeit, Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt und weitere.

1. Prüfungsatteste

Um eine amtsärztliche Untersuchung durchführen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie bitte zum Untersuchungstermin mitbringen:

  • Qualifiziertes aktuelles ärztliches Attest mit Nennung der Diagnose / Erkrankung, die zur Prüfungsunfähigkeit führt
  • Schreiben des Prüfungsamtes / Ladung zur Prüfung mit Angaben und Terminen der Prüfung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefüllten und unterschriebenen Gesundheitsfragebogen

Eine telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.

Bitte bringen Sie € 150,- in bar zum Termin mit, elektronische Zahlungsmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung.

2. Begutachtungen zum Einreichen von Rechnungen beim Finanzamt (Steuererlass)

In Vorbereitung auf den Untersuchungstermin füllen Sie bitte den Gesundheitsfragebogen aus und schicken ihn per Post unterschrieben an die Adresse auf der ersten Seite des Fragebogens (eine digitale Übermittlung ist aufgrund der Datenschutzbestimmungen nicht möglich).

Legen Sie dem Gesundheitsfragebogen bitte folgende Unterlagen bei:

  • Anschreiben zum Grund der Begutachtung
  • Kopie des Personalausweises
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung der Maßnahme
  • Fachärztliche Bescheinigungen
  • Fotodokumentation, falls vorhanden

Nach Eingang aller Unterlagen werden diese bei uns ärztlich gesichtet, anschließend setzten wir uns, falls erforderlich, mit Ihnen für eine Terminvereinbarung in Verbindung.

Die Kosten der Untersuchung müssen Sie selbst tragen. Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

Kontakt

Amtsärztlicher Dienst

Sophienstraße 2-8, 23560 Lübeck

Servicezeiten

Montag
08:00 – 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 – 14:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 – 17:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

Für persönliche Anliegen oder Untersuchungen ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.