ALLRIS - Auszug

24.06.2014 - 5.11 Veränderungssperre für den Geltungsbereich des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschlussvorschlag:

 

I.              Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße/ Roddenkoppel wird gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 1) beschlossen.

II.              Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre ist gemäß § 16 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

             

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Anlagen zur Vorlage

 

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