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Untersuchungsberechtigungsschein

für Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber:innen Jugendliche nicht beschäftigen.

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Das Ordnungsamt Lübeck –Bürgerservice- wird die eingereichten Unterlagen gemäß DSGVO verwalten und nach Bearbeitung löschen. Eine direkte Kontaktaufnahme durch das Ordnungsamt erfolgt nur bei Unstimmigkeiten.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird Ihnen per Post an Ihre Meldeanschrift geschickt.