Antrag eines Ausschusses - VO/2026/14830
Grunddaten
- Betreff:
-
Beirat für Menschen mit Behinderung: Befreiung von Assistenzhunden von der Hundesteuer - Änderung der Hundesteuersatzung der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschusses
- Federführend:
- Beirat für Menschen mit Behinderungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jan 29, 2026
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 10, 2026
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Apr 28, 2026
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May 12, 2026
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Beschlussvorschlag
Die Lübecker Bürgerschaft beschließt:
Die Hundesteuersatzung der Hansestadt Lübeck wird dahingehend geändert, dass zertifizierte Assistenzhunde im Sinne der bundesweiten Assistenzhundeverordnung (AHundV) von der Hundesteuer befreit werden. Die Steuerbefreiung soll für alle anerkannten Assistenzhunde unabhängig von der Art der Behinderung der assistenznehmenden Person gelten. Dazu ist die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer zu ergänzen.
Die Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt bei Vorlage des gültigen Ausweises für Assistenzhund-Gemeinschaften nach § 23 AHundV.
Die Verwaltung wird beauftragt die Regelung spätestens zum 01.04.2026 in Kraft zu setzen.
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen im Alltag unterstützen.
Mit Inkrafttreten der Assistenzhundeverordnung (AHundV) am 1. März 2023 besteht ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für Ausbildung, Prüfung, Anerkennung und Kennzeichnung von Assistenzhunden. Damit ist eine klare rechtliche Definition geschaffen worden, die eine eindeutige Abgrenzung und verlässliche Anerkennung ermöglicht.
Assistenzhunde lassen sich gemäß § 3 AHundV anhand der Hilfeleistungen einteilen:
- Blindenführhund
- Mobilitätsassistenzhund
- Signalassistenzhund
- Warn- und Anzeige-Assistenzhund
- PSB-Assistenzhund
Die aktuelle Hundesteuersatzung der Hansestadt Lübeck sieht Steuerbefreiungen nur für einzelne, definierte Gruppen vor. Die heutige Vielfalt an anerkannten Assistenzhunden wird dadurch nicht vollständig erfasst. Diese Regelung entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand des Bundesrechts. Zahlreiche Länder und Kommunen haben ihre Regelungen bereits angepasst. Um eine Gleichbehandlung vergleichbarer Anspruchsberechtigter sicherzustellen, ist auch in Lübeck eine Anpassung der Hundesteuersatzung erforderlich.
Durch die Zertifizierung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften nach der AHundV liegt nun eine rechtssichere Grundlage vor. Missbrauch kann dadurch wirksam ausgeschlossen werden, da die Steuerbefreiung an einen offiziellen Nachweis geknüpft ist. Die Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt bei Vorlage des gültigen Ausweises für Assistenzhund-Gemeinschaften nach § 23 AHundV.
Die Erhebung der Hundesteuer stellt für viele assistenznehmende Menschen eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Dabei handelt es sich bei Assistenzhunden nicht um ein freiwilliges Haustier, sondern um ein notwendiges Hilfsmittel. Vergleichbare Assistenzmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte unterliegen ebenfalls keiner Besteuerung.
Die Befreiung von Assistenzhunden von der Hundesteuer ist ein konsequenter Schritt zur Umsetzung moderner Inklusions- und Teilhabepolitik. Sie stärkt die rechtliche Gleichstellung, fördert soziale Gerechtigkeit und trägt den bundesrechtlichen Entwicklungen Rechnung.
