10.02.2026 - 6.1 Beirat für Menschen mit Behinderung: Befreiung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
45. Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 10.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschusses
- Federführend:
- Beirat für Menschen mit Behinderungen
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Der Bürgermeister teilt mit, dass in Kürze ein Bericht vorgelegt werde, der die Auswirkungen des einschlägigen Bürgerschaftsbeschlusses und auch die des vorliegenden Antrages aufzeigen werde. Er schlägt vor, diesen Bericht zunächst abzuwarten. Im Anschluss könnte man dann alle gewünschten Anregungen bei der Gestaltung der Satzung berücksichtigen.
Es sprechen Frau Schellbach, die dem Vorschlag des Bürgermeisters zustimmt, der Vorsitzende, erneut der Bürgermeister, AM Dr. Flasbarth und wiederum der Bürgermeister.
Es liegt der Vorschlag auf dem Tisch, die Beratung des Antrages zu vertagen, bis der angekündigte Bericht vorliegt.
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
Antrag:
Die Lübecker Bürgerschaft beschließt:
Die Hundesteuersatzung der Hansestadt Lübeck wird dahingehend geändert, dass zertifizierte Assistenzhunde im Sinne der bundesweiten Assistenzhundeverordnung (AHundV) von der Hundesteuer befreit werden. Die Steuerbefreiung soll für alle anerkannten Assistenzhunde unabhängig von der Art der Behinderung der assistenznehmenden Person gelten. Dazu ist die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer zu ergänzen.
Die Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt bei Vorlage des gültigen Ausweises für Assistenzhund-Gemeinschaften nach § 23 AHundV.
Die Verwaltung wird beauftragt die Regelung spätestens zum 01.04.2026 in Kraft zu setzen.
