Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14707
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung gem. § 82(1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen im Rettungsdienst der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.370 - Feuerwehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Vorberatung
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Nov 18, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 25, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 27, 2025
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Beschlussvorschlag
Für das Haushaltsjahr 2025 wird für die Ersatzbeschaffung von Rettungsdiensteinsatzfahrzeugen gem. § 82 GO bei dem Produktsachkonto 127001.999.7831000- Rettungsdienst/ Erwerb bewegliches Anlagevermögen über 1.000 € ein Betrag in Höhe von
1.000.000,00 € überplanmäßig bewilligt. Zur Deckung wird folgender Ansatz im Haushaltsjahr 2025 reduziert:
612003.000.7852000 „ Grundstücksan- und –verkauf /Tiefbaumaßnahmen.
Als Trägerin des Rettungsdienstes obliegt der Hansestadt Lübeck nach § 4 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) die bedarfsgerechte, flächendeckende, gleichmäßige und dem Stand der Medizin und Technik entsprechende Sicherstellung des Rettungsdienstes. Das beinhaltet auch eine ausreichende Ausstattung mit Einsatzfahrzeugen und -geräten. Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) sämtlicher Fahrzeuge und Geräte fließen vollständig in die Entgelte für den Rettungsdienst ein. Dadurch findet über die Entgelterhebung eine Refinanzierung seitens der Kostenträger statt.
Der Hauptausschuß hat in den Sitzungen vom 30.04.2024 und 25.02.2025 mit den
Beschlußvorlagen VO 2024/12798 und VO 2025/13871 die Beschaffung von jeweils 4 Krankentransportwagen freigegeben. Die entsprechende Beauftragung der Fahrzeuge ist erfolgt.
Aufgrund einer erforderlichen außerplanmäßigen Bewilligung wurden im Laufe des Jahres 2025 investive Mittel im Bereich Haushalt und Steuerung benötigt. Der Bereich Feuerwehr konnte aufgrund der nicht kalkulierbaren Lieferzeiten im Sonderfahrzeugbau – hier insbesondere Rettungsdienstfahrzeuge investive Mittel in Höhe von 1 Mio. EURO vom Produktsachkonto 127001.999.7831000 zur Verfügung stellen.
Zwischenzeitlich steht nun der Auslieferungszeitpunkt für die beauftragten
8 Krankentransportwagen nun doch noch im Haushaltjahr 2025- insbesondere für die 48.KW fest, so dass nach erfolgter Abnahme der unmittelbare Mittelabfluss nun doch noch für das Haushaltsjahr 2025 erfolgen wird. Zur Deckung der Beschaffungskosten der 8 Krankentransportwagen werden Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. benötigt.
Die Deckung kann aus dem Ansatz 612003.000.7852000 „Grundstücksan- und – verkauf/Tiefbaumaßnahmen erfolgen. Der Mittelverbrauch für die Erschließungsmaßnahme in der Schlutuper Straße/Lauerhofer Feld verläuft unterjährig nicht linear, sondern ist abhängig von der jeweiligen Rechnungsstellung. Nach Rückmeldung des Projektsteuerungsbüros werden die Kosten in 2025 voraussichtlich rd. 1 Mio. Euro niedriger ausfallen, da eingeplante Puffer aufgrund des Baufortschrittes in Teilbereichen herausgenommen bzw. deutlich reduziert werden konnten.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Schleswig-Holstein Rettungsdienstgesetz | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| x | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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