Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12672
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstattung aller bisher geleisteten Brandschutzkosten im Rahmen des Interimskonzeptes der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital durch die Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Nov 13, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 14, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 30, 2023
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Beschlussvorschlag
- Die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital erhält für bereits geleistete und beauftragte Brandschutzmaßnahmen zur Umsetzung des Interimskonzepts zur Gewährleistung des Brandschutzes eine Zuweisung in Höhe von 373.897,79 EUR.
- Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung der kommunal- und beihilferechtlichen Zulässigkeit durch das von der Stiftung in Auftrag gegebene Gutachten.
- Die haushaltsmäßige Ordnung ist herzustellen.
Gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 29.06.2023 (Vorlage – VO/2023/12266 – 01) ist die Sicherstellung des Weiterbetriebes des Alten- und Pflegeheimes sowie die Wiederinbetriebnahme der Gebäudeteile Koberghaus, Schrankhaus und Kammerhaus durch die Bürgerschaft beschlossen worden. Schon zuvor hat die Stiftung zur Sicherstellung des Betriebes des Alten- und Pflegeheims Maßnahmen ergriffen, um den Betrieb weiter zu ermöglichen. Dabei ist und war das Handeln der Stiftung darauf ausgerichtet, den Weiterbetrieb des Alten- und Pflegeheimes im Heiligen-Geist-Hospital sicherzustellen. Zu den ergriffenen Maßnahmen zählt insbesondere die Umsetzung des mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr abgestimmten Interimskonzepts, wodurch eine Schließung der Einrichtung abgewendet werden konnte.
Da die Mittel der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital dafür nicht ausreichen, kann die Finanzierung der aufgelaufenen und zukünftigen Brandschutzkosten für den Interimsbetrieb nur durch Zuweisungen an die Stiftung über den städtischen Haushalt erfolgen.
Brandschutzmaßnahmen Interimskonzept | Betrag in EUR |
Bereits durchgeführt | 199.797,79 EUR |
Beauftragt | 174.100,00 EUR |
Gesamt | 373.897,79 EUR |
(Siehe beigefügte Anlage)
Bei den vorstehenden Beträgen handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des Interimskonzeptes. Darüber hinaus hat die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital bereits Aufträge für den 40-jährigen Weiterbetrieb des Alten- und Pflegeheimes im Heiligen-Geist-Hospital in Höhe von 689,1 TEUR beauftragt und noch nicht abgerechnet. Durch die Auftragsvergaben ist die Stiftung bereits Zahlungsverpflichtungen eingegangen.
Die Stiftung hat seit 2019 bis einschließlich heute 1,23 Mio. EUR für Brandschutzmaßnahmen ausgegeben. Es bestehen weitere Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 842,7 TEUR durch bereits beauftragte Maßnahmen. Das Haushaltsjahr 2023 wird planerisch mit einem Fehlbetrag in Höhe von 573,1 TEUR abschließen. Die Rücklagenbestände reichen jedoch nicht aus, um das Interimskonzept und die weiteren Brandschutzmaßnahmen vollumfänglich umzusetzen. Die Bürgerschaft hat sich ausdrücklich zum Weiterbetrieb der Einrichtung und zur Umsetzung der Maßnahmen bekannt. Dabei wurde ebenfalls beschlossen, die Maßnahmen aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stiftung nicht ausreicht. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass auch die Kosten des Interimsbetriebes durch Zuweisungen aus dem Städtischen Haushalt in den Stiftungshaushalt übernommen werden.
Diese Zuweisungen sind im Haushaltsplan HGH 2024 noch nicht eingeplant. Die Stiftung wird jedoch auf diese Unterstützung und eventuelle Hilfen Dritter angewiesen sein (siehe VO/2023/12467). Die Problematik ist der Stiftungsaufsicht bei der Kommunalaufsicht des Landes S.-H. bekannt. Derzeit wird gutachterlich geprüft, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und rechtlich zulässig sind, um die Stiftung langfristig zu erhalten. Gleichzeitig soll die Frage geprüft werden, ob und inwieweit es der Stadt kommunal- und beihilferechtlich gestattet ist, die Stiftung finanziell zu unterstützen. Es ist vereinbart, dass das Prüfungsergebnis zum Ende des Jahres vorliegt. Die Zuweisung von Mitteln an die Stiftung ist daher unter einen entsprechenden Vorbehalt zu stellen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (siehe Beschlussvorschlag) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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423,3 kB
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