Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12235
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzmaßnahme - Fahrbahnsanierung Höhlfeld anstelle des Otternweges
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 19, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Jun 20, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 29, 2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Baumaßnahme „Fahrbahnsanierung Höhlfeld“ anstelle der „Fahrbahnsanierung Otternweg“ mit Mehrkosten von 204.000,00 Euro auszuschreiben.
Beschlussvorschlag für die Bürgerschaft:
Der Bürgermeister wird ermächtigt die notwendige außerplanmäßige Mittelverschiebung in Höhe von 129.000,00 Euro vorzunehmen. Eine außerplanmäßige Verschiebung in Höhe von 250.000,00 Euro ist bereits erfolgt.
Art der Ausschreibung:
öffentliche Ausschreibungen nach VOB
Kurzbeschreibung der Maßnahmen:
Im Baumaßnahmenpaket auf Grundlage des Masterplans Straßen wurde für das Jahr 2023 unter anderem die Sanierung des Otternweges beschlossen. (VO/2022/11723).
Die Kostenberechnung für den Otternweg betrug 175.000,00 Euro. Da für den Otternweg aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse zunächst eine Vermessung stattfinden muss, um anschließend auf dieser Basis eine entsprechende Planung durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr auszuführen, ist die Umsetzung in 2023 auf keinen Fall möglich.
Zudem befinden sich die Asphaltoberflächen aufgrund einer kürzlich durchgeführten Kanalbaumaßnahme durch die EBL in einem verkehrssicheren Zustand, sodass kein akuter Handlungsbedarf besteht.
Um die dadurch freigewordenen Mittel und Kapazitäten im Bereich Stadtgrün und Verkehr zu nutzen, schlägt der Bereich die Sanierung der Fahrbahn Höhlfeld vor.
Es handelt sich um eine Gemeindestraße von Beidendorf nach Blankesee, die verstärkt durch den Radverkehr genutzt wird und sanierungsbedürftig ist. Eine Anfrage bei den Leitungsträgern hat ergeben, dass von deren Seite dort keine Maßnahmen geplant sind, wodurch ein Tausch mit dem Otternweg möglich wäre.
Diese Maßnahme ist kurzfristig planbar und könnte somit auch in 2023 ausgeführt werden. Eine erste Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 379.000,00 Euro.
Zeitplan:
Um die Baumaßnahme innerhalb des Jahres 2023 abschließen zu können, ist die Entscheidung besonders dringlich. Eine Entscheidung muss am 29.06.2023 erfolgen, damit das Bauvorhaben noch rechtzeitig ausgeschrieben, vergeben und vor dem Wintereinbruch fertiggestellt werden kann.
Kosten/Finanzierung:
Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 204.000,00 Euro stehen nach jetzigem Kenntnisstand im Rahmen des Masterplanbudgets zur Verfügung. Von den zehn geplanten Baumaßnahmen in 2023 wurden bereits fünf ausgeschrieben und es liegen Angebote vor.
Die Kostenberechnung dieser fünf Maßnahmen lag bei 3.598.000,00 Euro.
Die tatsächlichen Kosten belaufen sich auf 3.161.000,00 Euro, sodass nach aktuellem Stand bis zu 437.000,00 Euro zur Verfügung stehen.
Außerplanmäßige Bewilligung vom 26.04.2023 über 250.000,00 Euro =
Deckung aus 541001.590 „Sanierung Otternweg“ 165.000,00 Euro
Deckung aus 541001.592 „Sanierung Suterland“ 64.000,00 Euro
Deckung aus 541001.591 „Sanierung Luisenstr.“ 21.000,00 Euro
Die Restsumme von 129.000,00 Euro wird über eine außerplanmäßige Bewilligung von der Baumaßnahme Sanierung Kronsforder Allee“ 542001.154 beantragt.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht) | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Baustellenbedingte Emissionen (reduziert durch den Einsatz als Kaltbauweise), Förderung einer wichtigen Radverkehrsbeziehung |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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396,6 kB
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