Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11716
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Rahmenplanung "Neue Mitte Moisling"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 6, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 7, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 23, 2023
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1. Die städtebauliche Rahmenplanung wird beschlossen und der weiteren Entwicklung der „Neuen Mitte Moisling“ im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling (Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ zugrunde gelegt.
2. Die städtebauliche Rahmenplanung bildet die inhaltliche Grundlage für das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 21.01.00 „Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling“.
3. Die städtebauliche Rahmenplanung definiert die Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierung gem. § 140 Nr. 4 BauGB für das Sanierungsgebiet „Neue Mitte Moisling“.
4. Die städtebauliche Rahmenplanung bildet die Basis für die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) der Gesamtmaßnahme Moisling.
Seit 2016 werden städtebauliche Investitionen getätigt, um den Stadtteil Moisling im Rahmen der Städtebauförderung mit einem weitreichenden, integrierten Maßnahmenprogramm zu stabilisieren und aufzuwerten. Eingebettet in eine übergeordnete Zielsetzung eröffnet sich im räumlichen Teilbereich der künftigen „Neuen Mitte“ die große Chance zur Neuordnung, weil ansässige Grundstückseigentümer umfassende bauliche Veränderungen planen, der Bahnhaltepunkt Moisling ab 2023 neue Entwicklungsperspektiven bringt und die Förderkulisse des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ (vormals „Soziale Stadt“) einen gebündelten Einsatz öffentlicher Mittel ermöglicht. Der Schaffung der „Neuen Mitte Moisling“ kommt eine Schlüsselrolle im eingeleiteten Entwicklungsprozess des Stadtteils zu.
Die Hansestadt Lübeck hat 2019 einen zweiphasigen, städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb zur städtebaulichen und funktionalen Neuordnung der „Neuen Mitte Moisling“ durchgeführt. Die Schaffung eines neuen Stadtteilzentrums ist die zentrale Zielsetzung bei der Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms in der Gesamtmaßnahme Moisling. Der im Wettbewerb mit dem 1. Preis prämierte Entwurf wird mit der vorliegenden städtebaulichen Rahmenplanung konkretisiert. Der Rahmenplan bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung der „Neuen Mitte“, fließt in das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 21.01.00 „Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling“ der Hansestadt Lübeck ein und definiert die Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierung gem. § 140 Nr. 4 BauGB. Er bildet weiterhin die Basis für die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) der Gesamtmaßnahme Moisling.
Der Rahmenplan stellt das städtebauliche Gesamtkonzept für die „Neue Mitte Moisling“ dar, um die räumlich-funktionalen und verkehrlichen Zusammenhänge im Gebiet für die Zukunft neu zu ordnen und eine angemessene bauliche Nutzung festzulegen. Die „Neue Mitte“ als attraktives und funktionierendes Zentrum wird mit der sinnvollen Anordnung und Mischung von Wohn-, Nahversorgungs- und Dienstleistungsangeboten verbunden, durch qualitativ hochwertige Aufenthalts- und Begegnungsflächen zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen und zugleich die stadträumliche Anbindung des Bahnhaltepunkts sicherstellen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | X | Ja | ||||||||||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||||||||||||
| X | Nein | ||||||||||||||||||||
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| Durch die Rahmenplanung werden keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen ausgelöst. Finanzielle Auswirkungen bzgl. der Schaffung der „Neuen Mitte Moisling“ sind über die nachfolgende IEK-Fortschreibung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling zu ordnen. | ||||||||||||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der nachfolgenden Begründung zum o.g. Bebauungsplan dargelegt. In der Rahmenplanung werden die Themen Klimawandel, Klimaschutz und Energie-versorgung behandelt. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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14,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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